Riskantes Spiel: Gefahrgut soll Lang-Lkw retten

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 23.05.2012
Pressemitteilung vom: 23.05.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Anlaesslich der neuen Ausnahmeverordnung zum Feldversuch der Bundesregierung zu Lang-Lkw erklaert die stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der SPD-Bundestagsfraktion Kirsten Luehmann: Eine neue ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 23.05.2012] Riskantes Spiel: Gefahrgut soll Lang-Lkw retten


Anlaesslich der neuen Ausnahmeverordnung zum Feldversuch der Bundesregierung zu Lang-Lkw erklaert die stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der SPD-Bundestagsfraktion Kirsten Luehmann:

Eine neue Ausnahmeverordnung enthuellt das ganze Ausmass des Versagens bei den Lang-Lkw und die Fragwuerdigkeit des Vorgehens der Regierung. Sie wischt Sicherheitsbedenken einfach zur Seite und will nun auch Gefahrgut in begrenzter Menge auf Lang-Lkw zulassen, obwohl genau dies bisher aufgrund von berechtigten Sicherheitsbedenken ausgeschlossen war. Minister Ramsauer versucht nun mit Gewalt den Feld-Versuch zum Erfolg zu fuehren und gesteht damit das Scheitern seines Projektes ein.

Die Ausnahmeverordnung vom 21. Mai genehmigt auch zusaetzliche Strecken, die von den beteiligten Laendern der Bundesregierung fuer den Versuch gemeldet wurden. Das ist fahrlaessig, denn die Kritik an schon eingeplanten Strecken konnte der Minister bislang nicht ausraeumen. An den jetzt schon fuer Lang-Lkw freigegebenen Strassen gibt es Bahnuebergaenge, die fuer das Ueberfahren von riesigen Lkw nicht ausgelegt sind. Auch Rastplaetze an den Autobahnen stellen die Fahrenden vor Herausforderungen, da sie fuer die ausladenden Masse nicht ausreichend sind. Es wird allerhoechste Zeit, dieses unausgegorene Projekt zu beenden. Der Verkehrsminister geht fahrlaessig mit der Sicherheit auf der Strasse um und tritt die Rechte des Parlamentes mit Fuessen, nur um einen Erfolg fuer sich verbuchen zu koennen. Damit muss Schluss sein.

Die Bundestagsfraktionen von SPD und Gruenen haben vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. In der Kritik steht die Ausnahmeverordnung des Bundesverkehrsministeriums, um den Feldversuch starten zu koennen. Bundesrat und Bundestag wurden damit uebergangen, womit ein Verstoss gegen die Verfassung vorliegt. Eine Entscheidung hat das Gericht noch nicht gefaellt.


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