Auch Selbstständige brauchen wirksamen Schutz vor Altersarmut

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 24.05.2012
Pressemitteilung vom: 24.05.2012 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Selbstständige sollten wie Arbeitnehmer vorsorgen Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, plant eine verpflichtende Alterssicherung für Selbstständige. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der ...

[CDU/CSU-Fraktion - 24.05.2012] Auch Selbstständige brauchen wirksamen Schutz vor Altersarmut


Selbstständige sollten wie Arbeitnehmer vorsorgen

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, plant eine verpflichtende Alterssicherung für Selbstständige. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

"Selbstständige brauchen genauso wie abhängig Beschäftigte einen wirksamen Schutz vor Altersarmut. Eine auskömmliche Absicherung nutzt nicht nur denen, die Vorsorge für das Alter treffen. Sie verhindert auch, dass nachkommende Generationen in unverhältnismäßiger Weise für Personen aufkommen müssen, die nicht ausreichend für ihren Ruhestand vorgesorgt haben.

Es ist auch nicht einzusehen, dass Arbeitnehmer und Selbstständige bei der Verpflichtung zur grundlegenden Eigenvorsorge für das Alter unterschiedlich behandelt werden. Arbeitnehmer, denen die Rentenversicherungsbeiträge von ihrem mitunter recht bescheidenen Einkommen einbehalten werden, müssen als Steuerzahler im Ergebnis mit für diejenigen einstehen, die keine Anstrengungen zur Altersvorsorge unternommen haben, weil ihnen der Gesetzgeber die Möglichkeit dazu gelassen hat.

Die Versicherungspflicht für Selbstständige muss mindestens so lange greifen, bis Ansprüche auf eine grundsichernde Altersrente gewährleistet sind. Auch selbstständige Handwerker unterliegen bereits heute einer solchen Versicherungspflicht. Der Versicherte sollte frei wählen können, wie er dann die darüber hinausgehende Absicherung gestaltet.

Von der Versicherungspflicht ausgenommen werden können solche Selbstständigen, insbesondere Freiberufler, die in berufsständischen Versorgungswerken integriert sind. Die Versorgungswerke garantieren eine wirksame Absicherung."


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