Vergabe von Rettungsdienstleistungen
- Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 24.05.2012
Pressemitteilung vom: 24.05.2012 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München
Kurzfassung: Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum Vorrang der Hilfsorganisationen im Rettungsdienst – Innenminister Joachim Herrmann: "Notwendigkeit eines landesweit hohen und effektiven Versorgungsniveaus unterstrichen – Auswahlkriterien für ...
[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 24.05.2012] Vergabe von Rettungsdienstleistungen
Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum Vorrang der Hilfsorganisationen im Rettungsdienst – Innenminister Joachim Herrmann: "Notwendigkeit eines landesweit hohen und effektiven Versorgungsniveaus unterstrichen – Auswahlkriterien für die Vergabe von Rettungsdienstleistungen werden modifiziert" Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute die Notwendigkeit eines flächendeckenden, effektiven und wirtschaftlichen Rettungsdienstes unterstrichen. Allerdings hat er die bisherigen Auswahlkriterien für die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen mit dem grundsätzlichen Vorrang der Hilfsorganisationen beanstandet. Innenminister Joachim Herrmann: "Der Verfassungsgerichtshof stellt zunächst einmal klar, dass ein landesweit hohes und effektives Versorgungsniveau im Rettungsdienst ein zulässiges und wichtiges Gesetzesziel ist. Damit unterstreicht das Urteil die Bedeutung unserer Hilfsorganisationen, die sich hier über Jahrzehnte hinweg als leistungsstarke Partner erwiesen haben. Mit ihrer landesweiten Organisation bieten sie die Gewähr für eine kontinuierliche und zuverlässige Aufgabenerfüllung, sowohl im Rettungsdienst als auch im Katastrophenschutz." Nun gelte es, die die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs genau zu analysieren und das Auswahlverfahren den verfassungsrechtlichen Vorgaben durch eine Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes anzupassen.
Beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof hatte ein privates Rettungsdienstunternehmen gegen den sogenannten Vorrang der Hilfsorganisationen im Bayerischen Rettungsdienstgesetz geklagt. Danach beauftragen die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung grundsätzlich die Hilfsorganisationen mit rettungsdienstlichen Aufgaben, demnach also das Bayerische Rote Kreuz, den Arbeiter-Samariter-Bund, den Malteser Hilfsdienst, die Johanniter-Unfall-Hilfe oder vergleichbare Hilfsorganisationen. Nur soweit diese Hilfsorganisationen zur Übernahme des Auftrags nicht bereit oder in der Lage sind, können die Zweckverbände private Unternehmen beauftragen. Diesen grundsätzlichen Vorrang hat der Verfassungsgerichtshof jetzt beanstandet. Zugleich hat er aber betont, dass bei der Auswahl eines Bewerbers die Zuverlässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Effektivität wichtige Kriterien sind. Vor allem mit Blick auf die Bewältigung von Großschadenslagen und Katastrophen hat der Gerichtshof dabei die Leistungsfähigkeit der Hilfsorganisationen hervorgehoben, die hier jederzeit auf ihre zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer zurückgreifen können.
Herrmann: "Wir werden jetzt zügig die Auswahlkriterien für die Auftragsvergabe im Rettungsdienstgesetz unter Beachtung des heutigen Urteils modifizieren. Richtschnur bei der Auswahl wird dabei ganz klar die optimale Qualifikation für einen Rettungsdienst auf höchstem Niveau sein, sowohl personell wie von der Ausstattung."
Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2108
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de
Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum Vorrang der Hilfsorganisationen im Rettungsdienst – Innenminister Joachim Herrmann: "Notwendigkeit eines landesweit hohen und effektiven Versorgungsniveaus unterstrichen – Auswahlkriterien für die Vergabe von Rettungsdienstleistungen werden modifiziert" Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute die Notwendigkeit eines flächendeckenden, effektiven und wirtschaftlichen Rettungsdienstes unterstrichen. Allerdings hat er die bisherigen Auswahlkriterien für die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen mit dem grundsätzlichen Vorrang der Hilfsorganisationen beanstandet. Innenminister Joachim Herrmann: "Der Verfassungsgerichtshof stellt zunächst einmal klar, dass ein landesweit hohes und effektives Versorgungsniveau im Rettungsdienst ein zulässiges und wichtiges Gesetzesziel ist. Damit unterstreicht das Urteil die Bedeutung unserer Hilfsorganisationen, die sich hier über Jahrzehnte hinweg als leistungsstarke Partner erwiesen haben. Mit ihrer landesweiten Organisation bieten sie die Gewähr für eine kontinuierliche und zuverlässige Aufgabenerfüllung, sowohl im Rettungsdienst als auch im Katastrophenschutz." Nun gelte es, die die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs genau zu analysieren und das Auswahlverfahren den verfassungsrechtlichen Vorgaben durch eine Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes anzupassen.
Beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof hatte ein privates Rettungsdienstunternehmen gegen den sogenannten Vorrang der Hilfsorganisationen im Bayerischen Rettungsdienstgesetz geklagt. Danach beauftragen die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung grundsätzlich die Hilfsorganisationen mit rettungsdienstlichen Aufgaben, demnach also das Bayerische Rote Kreuz, den Arbeiter-Samariter-Bund, den Malteser Hilfsdienst, die Johanniter-Unfall-Hilfe oder vergleichbare Hilfsorganisationen. Nur soweit diese Hilfsorganisationen zur Übernahme des Auftrags nicht bereit oder in der Lage sind, können die Zweckverbände private Unternehmen beauftragen. Diesen grundsätzlichen Vorrang hat der Verfassungsgerichtshof jetzt beanstandet. Zugleich hat er aber betont, dass bei der Auswahl eines Bewerbers die Zuverlässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Effektivität wichtige Kriterien sind. Vor allem mit Blick auf die Bewältigung von Großschadenslagen und Katastrophen hat der Gerichtshof dabei die Leistungsfähigkeit der Hilfsorganisationen hervorgehoben, die hier jederzeit auf ihre zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer zurückgreifen können.
Herrmann: "Wir werden jetzt zügig die Auswahlkriterien für die Auftragsvergabe im Rettungsdienstgesetz unter Beachtung des heutigen Urteils modifizieren. Richtschnur bei der Auswahl wird dabei ganz klar die optimale Qualifikation für einen Rettungsdienst auf höchstem Niveau sein, sowohl personell wie von der Ausstattung."
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Über Bayerisches Staatsministerium des Innern:
Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.
Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.
Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.
Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.
An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.
Firmenkontakt:
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Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.
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