Liquidation des SEB Immoinvest und CS Euroreal lässt SEB Kapitalprotekt nicht unberührt

Liquidation des SEB Immoinvest und CS Euroreal lässt SEB Kapitalprotekt nicht unberührt
Kurzfassung: Der Vermögensverwaltungsfonds Santander Kapitalprotekt, früher SEB Kapitalprotekt, ist ein sogenannter Dachfonds, der wiederum in andere Fonds investiert. Der SEB ImmoInvest und der CS Euroreal, in die der Santander Kapitalprotekt investiert haben soll, sollen nun liquidiert werden und könnten damit die Lage des Kapitalprotekt weiter verschlechtern. Der Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt habe seinerseits aufgrund der schlechten Lage der Fonds Anfang Januar 2012 die Schließung bekanntgeben müssen. Das bedeutet, dass die Anleger seitdem ihre Anteilsscheine nicht mehr zurückgeben könnten.
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[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 24.05.2012] Der Vermögensverwaltungsfonds Santander Kapitalprotekt, früher SEB Kapitalprotekt, ist ein sogenannter Dachfonds, der wiederum in andere Fonds investiert. Der SEB ImmoInvest und der CS Euroreal, in die der Santander Kapitalprotekt investiert haben soll, sollen nun liquidiert werden und könnten damit die Lage des Kapitalprotekt weiter verschlechtern. Der Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt habe seinerseits aufgrund der schlechten Lage der Fonds Anfang Januar 2012 die Schließung bekanntgeben müssen. Das bedeutet, dass die Anleger seitdem ihre Anteilsscheine nicht mehr zurückgeben könnten.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Jetzt könnte sich die Lage des Fonds weiter verschlechtern, denn Anfang Mai wurde bekanntgegeben, dass der offene Immobilienfonds SEB Immoinvest nun endgültig geschlossen bleibt und bis zum Jahre 2017 liquidiert werden soll. Am 21.05.2012 wurde zudem bekanntgegeben, dass das gleiche Schicksal auch dem CS Euroreal wiederfahren soll. Die Entscheidung zur Liquidation der Fonds dürfte den Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt nicht unbeeinflusst lassen.
Anlegern, denen der Fonds als äußerst sicher mit jederzeitiger Verfügbarkeit ihres Kapitals dargestellt wurden, ist zu empfehlen, ihre Beteiligung von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Hierin kann eine schuldhafte Falschberatung der Bank liegen, die zum Schadensersatzanspruch des Anlegers führt.
Ein weiterer Ansatzpunkt für eine Schadensersatzhaftung der Bank können Rückvergütungen sein, die die Bank für die Vermittlung des Fonds erhalten hat (sog. "Kick-Backs"), ohne sie gegenüber dem Anleger offenzulegen. Auch verschwiegene Kick-Back-Zahlungen können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Schadensersatzansprüche auslösen.
Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, wenn Sie sich schlecht beraten fühlen und Ihnen die Risiken Ihrer Beteiligung nicht dargestellt wurden.
Die Rechtsanwälte von GRP Rainer vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.
Unsere Anwälte treten für Sie mit der Gegenseite in Kontakt, überprüfen etwaige Ansprüche und unterstützen Sie bei deren Durchsetzung - sei es außergerichtlich oder vor Gericht.


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