Kinderkommission zum Weltspieltag am 28. Mai 2012: 'Gemeinsam spielen'
- Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 25.05.2012
Pressemitteilung vom: 25.05.2012 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: Erstmals im Jahr 2000 haben die Vereinten Nationen den Weltspieltag proklamiert. Er ist ein Aktionstag, an dem Kinder und Jugendliche auf ihr Recht auf freies Spiel aufmerksam machen können und sollen. Die Kinderkommission des Deutschen ...
[Deutscher Bundestag - 25.05.2012] Kinderkommission zum Weltspieltag am 28. Mai 2012: "Gemeinsam spielen"
Erstmals im Jahr 2000 haben die Vereinten Nationen den Weltspieltag proklamiert. Er ist ein Aktionstag, an dem Kinder und Jugendliche auf ihr Recht auf freies Spiel aufmerksam machen können und sollen.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages begrüßt die Verbreitung des Weltspieltages und die diesjährigen Initiativen des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Bündnisses "Recht auf Spiel" unter dem Motto "Gemeinsam spielen".
Kinder und Jugendliche haben nach Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße Erholung. Sie brauchen Platz und Bewegung für eine gesunde körperliche Entwicklung und um zu lernen. Über das Spiel entwickeln sie motorische Fähigkeiten und eignen sich soziale Kompetenzen an.
Die Tage der Kinder und Jugendlichen in der heutigen Zeit sind sehr stark zeitlich eingetaktet und häufig alles andere als stressfrei. Ruhepausen und Rückzugsmöglichkeiten zum ungestörten Spielen sind deshalb für sie besonders wichtig – und sie werden immer weniger. Kinder und Jugendliche beklagen dieses Fehlen von Freiräumen in ihrem Alltag.
Das Spiel der Kinder und der Jugendlichen sollte aber ganz selbstverständlich und an unterschiedlichen Orten möglich sein.
Spielräume bieten Kindern und Jugendlichen wichtige Risiko- und Grenzerfahrungen. Das gemeinsame ungezwungene Spiel fordert die Kreativität und erleichtert die Kontaktaufnahme zwischen Kindern aus unterschiedlichen sozialen Schichten und unterschiedlichen Kulturkreisen. Es hilft, vorhandene Vorurteile abzubauen oder sie gar nicht erst entstehen zu lassen.
Die Vorsitzende der Kinderkommission, Diana Golze: "Spielen ist für Kinder ihre ganz natürliche Art, ihre Umgebung zu begreifen, Neues zu lernen und Erfahrungen mit anderen Menschen zu sammeln. Das Recht auf Spiel ist daher ganz selbstverständlich ein Kinderrecht. Aufgabe der Politik ist es also, den Kindern Räume und Zeit zum Spielen zu schaffen und sie entsprechend ihres Alters an der Gestaltung ihrer ,Spielräume‘ zu beteiligen."
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: +49 (0)30 227 0
Fax: +49 (0)30 227-36878 oder 227 36979
E-Mail: mail@bundestag.de
Erstmals im Jahr 2000 haben die Vereinten Nationen den Weltspieltag proklamiert. Er ist ein Aktionstag, an dem Kinder und Jugendliche auf ihr Recht auf freies Spiel aufmerksam machen können und sollen.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages begrüßt die Verbreitung des Weltspieltages und die diesjährigen Initiativen des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Bündnisses "Recht auf Spiel" unter dem Motto "Gemeinsam spielen".
Kinder und Jugendliche haben nach Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße Erholung. Sie brauchen Platz und Bewegung für eine gesunde körperliche Entwicklung und um zu lernen. Über das Spiel entwickeln sie motorische Fähigkeiten und eignen sich soziale Kompetenzen an.
Die Tage der Kinder und Jugendlichen in der heutigen Zeit sind sehr stark zeitlich eingetaktet und häufig alles andere als stressfrei. Ruhepausen und Rückzugsmöglichkeiten zum ungestörten Spielen sind deshalb für sie besonders wichtig – und sie werden immer weniger. Kinder und Jugendliche beklagen dieses Fehlen von Freiräumen in ihrem Alltag.
Das Spiel der Kinder und der Jugendlichen sollte aber ganz selbstverständlich und an unterschiedlichen Orten möglich sein.
Spielräume bieten Kindern und Jugendlichen wichtige Risiko- und Grenzerfahrungen. Das gemeinsame ungezwungene Spiel fordert die Kreativität und erleichtert die Kontaktaufnahme zwischen Kindern aus unterschiedlichen sozialen Schichten und unterschiedlichen Kulturkreisen. Es hilft, vorhandene Vorurteile abzubauen oder sie gar nicht erst entstehen zu lassen.
Die Vorsitzende der Kinderkommission, Diana Golze: "Spielen ist für Kinder ihre ganz natürliche Art, ihre Umgebung zu begreifen, Neues zu lernen und Erfahrungen mit anderen Menschen zu sammeln. Das Recht auf Spiel ist daher ganz selbstverständlich ein Kinderrecht. Aufgabe der Politik ist es also, den Kindern Räume und Zeit zum Spielen zu schaffen und sie entsprechend ihres Alters an der Gestaltung ihrer ,Spielräume‘ zu beteiligen."
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Über Deutscher Bundestag:
Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
Firmenkontakt:
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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