29.05.2012 16:18 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von RAe. Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum
Creditreform gibt Unterlassungserklärung wegen Speicherung falscher Daten ab
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Auskunfteien (Schufa, Creditreform, Bürgel, etc.) sind verpflichtet, falsche Daten auf Mitteilung umgehend zu löschen. Tun sie das nicht, können Sie per einstweiliger Verfügung dazu gezwungen werden.
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Autor der Pressemeldung "Creditreform gibt Unterlassungserklärung wegen Speicherung falscher Daten ab" ist RAe. Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum, vertreten durch Arno Lampmann.