Investitionsgarantien helfen deutschen Unternehmen im Ausland

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI), 07.02.2011
Pressemitteilung vom: 07.02.2011 von der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) aus Berlin

Kurzfassung: Datum: 7.2.2011 Investitionsgarantien helfen Unternehmen bei der Finanzierung und Absicherung ihrer Auslandsprojekte und sind deshalb ein fester Bestandteil der Außenwirtschaftsförderung der Bundesregierung. Im vergangenen Jahr wurden Garantien ...

[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 07.02.2011] Investitionsgarantien helfen deutschen Unternehmen im Ausland


Datum: 7.2.2011

Investitionsgarantien helfen Unternehmen bei der Finanzierung und Absicherung ihrer Auslandsprojekte und sind deshalb ein fester Bestandteil der Außenwirtschaftsförderung der Bundesregierung. Im vergangenen Jahr wurden Garantien in Höhe von insgesamt 5,8 Milliarden Euro für deutsche Direktinvestitionen im Ausland übernommen. Dies ist das zweitbeste Ergebnis in der 50jährigen Geschichte der Investitionsgarantien.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: "Unser wirtschaftlicher Aufschwung steht wieder auf soliden Beinen. Die starke Präsenz deutscher Unternehmen auf den Weltmärkten hat entscheidend zu dieser positiven Entwicklung beigetragen. Um deutschen Unternehmern in wichtigen ausländischen Märkten die notwendige Absicherung vor unkalkulierbaren politischen Risiken zu ermöglichen, hat die Bundesregierung auch im vergangenen Jahr zahlreiche Projekte begleitet. So konnten zum Beispiel Projekte abgesichert werden, die für die Versorgung Deutschlands mit Rohstoffen von großer Bedeutung sind. Wir werden deutsche Unternehmen auch in Zukunft mit Hilfe der Investitionsgarantien unterstützen."

Auch nach Unterzeichnung des EU-Reformvertrags von Lissabon bilden die derzeit gültigen deutschen Investitionsförderungs- und -schutzverträge mit weltweit mehr als 131 Staaten eine wesentliche Grundlage für die Übernahme von Investitionsgarantien. Um deutschen Unternehmen einen projekt- und risikogerechten Garantieschutz ihrer Auslandsengagements anbieten zu können, wurden die Investitionsgarantien inhaltlich weiter entwickelt: Neu ist die generelle Einführung der variablen Ertragsdeckung bei Beteiligungen. Diese kommt vor allem bei Rohstoffprojekten und Handelsketten zum Tragen, da dort die Erträge erfahrungsgemäß größeren Schwankungen unterworfen sind.

In 2010 wurde jede vierte neue Garantie zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen übernommen. Dabei wurden 83 Projekte in 24 Ländern abgesichert. Besonders erwähnenswerte Standorte deutscher Auslandsprojekte sind hierbei Äthiopien, Angola, Ruanda, Georgien und Kasachstan. Gleichwohl wurden die meisten Garantien für deutsche Vorhaben in Russland, China und der Ukraine übernommen.

Die Investitionsgarantien tragen sich selbst aus den erhobenen Gebühren und Entgelten. Das Garantieobligo der Bundesrepublik Deutschland aus den bestehenden Garantien erhöhte sich Ende 2010 auf 27,7 Milliarden Euro (2009: 24,3 Milliarden Euro) und damit auf den höchsten Stand seit Bestehen des Förderinstruments.

Weitere Informationen zu den Investitionsgarantien können im Außenwirtschaftsportal der Bundesregierung und im Internetportal der mit der Abwicklung der Investitionsgarantien betrauten Mandatare abgerufen werden (siehe Links unter "Weiterführende Informationen").


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