Mehr Kooperation von Bund und Ländern an den Hochschulen
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), 30.05.2012
Pressemitteilung vom: 30.05.2012 von der Firma Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aus Berlin
Kurzfassung: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für eine Grundgesetzänderung Schavan: "Weitreichendste Zusammenarbeit, die es je gab" Die Bundesregierung hat am Mittwoch die Weichen für eine nachhaltige Stärkung der Hochschulen in Deutschland ...
[Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) - 30.05.2012] Mehr Kooperation von Bund und Ländern an den Hochschulen
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für eine Grundgesetzänderung
Schavan: "Weitreichendste Zusammenarbeit, die es je gab"
Die Bundesregierung hat am Mittwoch die Weichen für eine nachhaltige Stärkung der Hochschulen in Deutschland gestellt: Mit dem Beschluss eines Gesetzentwurfes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b) hat das Bundeskabinett den Weg frei gemacht für mehr Kooperation von Bund und Ländern in der Wissenschaft.
Der von Bundesforschungsministerin Annette Schavan vorgelegte Entwurf sieht vor, dass Bund und Länder außer einzelnen Vorhaben in Zukunft auch längerfristig Hochschuleinrichtungen von überregionaler Bedeutung gemeinsam fördern können. Bislang kann der Bund Forschungseinrichtungen nur außerhalb von Hochschulen unterstützen. Künftig gibt es mehr Flexibilität: Der Bund kann dann nicht nur zeitlich und thematisch begrenzte Projekte wie zum Beispiel die Exzellenzinitiative oder den Hochschulpakt fördern, sondern auch dauerhaft Einrichtungen und Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen.
"Die Hochschulen sind mit ihrer Verbindung aus Forschung und Lehre das Herzstück des Wissenschaftssystems. Wir stellen die Weichen, damit der Wissenschaftsstandort Deutschland gewinnt - und die Studentinnen und Studenten davon profitieren", sagte Bundesforschungsministerin Annette Schavan. Bund und Länder haben nach den Worten der Ministerin in Zukunft damit mehr Möglichkeiten zur Zusammenarbeit im Wissenschaftsbereich als vor der Föderalismusreform 2006. "Wir ermöglichen die weitreichendste Zusammenarbeit, die es je gab", so Schavan. "Diese Kooperation ist Voraussetzung dafür, dass unser Wissenschaftssystem auch in Zukunft international wettbewerbsfähig bleibt."
In den vergangenen Jahren haben die drei großen Initiativen (Hochschulpakt 2020, Exzellenzinitiative sowie der Pakt für Forschung und Innovation) wesentliche Impulse zur Weiterentwicklung der Wissenschaftslandschaft gebracht. Die Ministerin betonte, dass insbesondere die Exzellenzinitiative eine Struktur bildende Wirkung weit über die geförderten Fächer und Hochschulen hinaus entfaltet habe. Es seien zum Beispiel strategisch angelegte Forschungskooperationen von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit hohem Entwicklungspotenzial entstanden. Schavan: "Diese Erfolge gilt es zu sichern und zu verstetigen, um den Hochschulen langfristige Perspektiven zu geben. Dafür brauchen wir mehr Kooperation von Bund und Ländern."
Schavan appellierte an die Opposition, sich einer Grundgesetzänderung nicht zu verweigern. "Mein Vorschlag konzentriert sich auf das, was alle für sinnvoll halten, weil es den Hochschulen und den Studierenden hilft." Dagegen gebe es für eine Änderung des Kooperationsverbotes bei der Bildung derzeit unter den Ländern keinen Konsens. "Dass der Bund ohne jegliche Mitsprache Geld an die Länder geben soll, so wie es einige fordern, hat in meinen Augen nichts mit Kooperation zu tun", so Schavan.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: http://www.bmbf.de/de/17975.php
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Pressereferat
Hannoversche Straße 28 - 30
D - 10115 Berlin
Telefon: (030) 18 57 - 50 50
Fax: (030) 18 57 - 55 51
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URL: http://www.bmbf.de/press/
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für eine Grundgesetzänderung
Schavan: "Weitreichendste Zusammenarbeit, die es je gab"
Die Bundesregierung hat am Mittwoch die Weichen für eine nachhaltige Stärkung der Hochschulen in Deutschland gestellt: Mit dem Beschluss eines Gesetzentwurfes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b) hat das Bundeskabinett den Weg frei gemacht für mehr Kooperation von Bund und Ländern in der Wissenschaft.
Der von Bundesforschungsministerin Annette Schavan vorgelegte Entwurf sieht vor, dass Bund und Länder außer einzelnen Vorhaben in Zukunft auch längerfristig Hochschuleinrichtungen von überregionaler Bedeutung gemeinsam fördern können. Bislang kann der Bund Forschungseinrichtungen nur außerhalb von Hochschulen unterstützen. Künftig gibt es mehr Flexibilität: Der Bund kann dann nicht nur zeitlich und thematisch begrenzte Projekte wie zum Beispiel die Exzellenzinitiative oder den Hochschulpakt fördern, sondern auch dauerhaft Einrichtungen und Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen.
"Die Hochschulen sind mit ihrer Verbindung aus Forschung und Lehre das Herzstück des Wissenschaftssystems. Wir stellen die Weichen, damit der Wissenschaftsstandort Deutschland gewinnt - und die Studentinnen und Studenten davon profitieren", sagte Bundesforschungsministerin Annette Schavan. Bund und Länder haben nach den Worten der Ministerin in Zukunft damit mehr Möglichkeiten zur Zusammenarbeit im Wissenschaftsbereich als vor der Föderalismusreform 2006. "Wir ermöglichen die weitreichendste Zusammenarbeit, die es je gab", so Schavan. "Diese Kooperation ist Voraussetzung dafür, dass unser Wissenschaftssystem auch in Zukunft international wettbewerbsfähig bleibt."
In den vergangenen Jahren haben die drei großen Initiativen (Hochschulpakt 2020, Exzellenzinitiative sowie der Pakt für Forschung und Innovation) wesentliche Impulse zur Weiterentwicklung der Wissenschaftslandschaft gebracht. Die Ministerin betonte, dass insbesondere die Exzellenzinitiative eine Struktur bildende Wirkung weit über die geförderten Fächer und Hochschulen hinaus entfaltet habe. Es seien zum Beispiel strategisch angelegte Forschungskooperationen von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit hohem Entwicklungspotenzial entstanden. Schavan: "Diese Erfolge gilt es zu sichern und zu verstetigen, um den Hochschulen langfristige Perspektiven zu geben. Dafür brauchen wir mehr Kooperation von Bund und Ländern."
Schavan appellierte an die Opposition, sich einer Grundgesetzänderung nicht zu verweigern. "Mein Vorschlag konzentriert sich auf das, was alle für sinnvoll halten, weil es den Hochschulen und den Studierenden hilft." Dagegen gebe es für eine Änderung des Kooperationsverbotes bei der Bildung derzeit unter den Ländern keinen Konsens. "Dass der Bund ohne jegliche Mitsprache Geld an die Länder geben soll, so wie es einige fordern, hat in meinen Augen nichts mit Kooperation zu tun", so Schavan.
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Die Innovationskraft unseres Landes zu stärken, zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen und die Qualität der Bildung zu erhöhen, das sind die Ziele des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Wir wollen mit innovativen Technologien neue Märkte fördern und Forschung für den Menschen betreiben. Die Menschen in unserem Land sind die wichtigste Zukunftsressource. Es gilt, alle Talente zu fördern und Chancengleichheit zu verwirklichen. Deutschland soll innerhalb von zehn Jahren wieder zu einer der führenden Bildungsnationen werden.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung wird seit dem 22. November 2005 von Bundesministerin Dr. Annette Schavan geleitet. Bei ihren Aufgaben unterstützen sie die Parlamentarischen Staatssekretäre Thomas Rachel und Andreas Storm sowie die beamteten Staatssekretäre Michael Thielen und Prof. Dr. Frieder Meyer-Krahmer. Das Bundesministerium mit seinen rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist in neun Abteilungen gegliedert.
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