Schwarz-Gelb droht Kooperationsverbot in der Bildung zu zementieren
- Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 30.05.2012
Pressemitteilung vom: 30.05.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin
Kurzfassung: Zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Grundgesetzänderung für die Hochschulforschung erklärt der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Ernst Dieter Rossmann: Das Kabinett hat heute eine große Chance vertan, den ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 30.05.2012] Schwarz-Gelb droht Kooperationsverbot in der Bildung zu zementieren
Zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Grundgesetzänderung für die Hochschulforschung erklärt der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Ernst Dieter Rossmann:
Das Kabinett hat heute eine große Chance vertan, den zentralen Fehler der Verfassungsreform von 2006 zu korrigieren. Statt das Kooperationsverbot für alle Bildungsbereiche aufzuheben, hat Bundesministerin Schavan nur eine Mini-Novelle für einen exklusiven Teilbereich an Hochschulen im Kabinett durchgebracht.
Wieder einmal ist sie weit hinter ihren eigenen Ankündigungen zurückgeblieben ist, alle Bereiche für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern zu öffnen. Schwerer wiegt, dass der nun vorgelegte Gesetzentwurf das Kooperationsverbot in der Bildung nicht brechen, sondern für wesentliche Bildungsbereiche auf absehbare Zeit sogar verfestigen würde.
Die Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche in der Bildung bringt er keinen Millimeter voran. Die SPD-Bundestagsfraktion lehnt diesen Gesetzentwurf daher als völlig ungenügend ab.
Der Gesetzentwurf legt offen, wie verschwindend gering der "kleinste Nenner" dieser Koalition in Bildungsfragen ist. Mit ihm wären zwar "Leuchttürme" der Spitzenforschung an Hochschulen besser finanzierbar.
Genau hier liegt aber gar nicht das größte hochschulpolitische Problem, sondern in der Unterfinanzierung der Hochschulen insgesamt.
Hier soll sich nach dem Willen der Koalition auch künftig der Bund nicht beteiligen dürfen. Das ist eine Fehlsteuerung, denn die Hochschullandschaft besteht eben nicht nur aus Exzellenzunis.
Die von der Koalition vorgeschlagene Mini-Novelle würde sogar wichtige Fortschritte bei der Chancengleichheit für alle Kinder verhindern. In dafür zentralen Bereichen wie die frühkindliche Bildung oder das Schulwesen insgesamt soll das Kooperationsverbot ungebrochen weiter gelten.
Auch sollen die Länder den quantitativen wie qualitativen Ausbau von Kinderbetreuung und Ganztagsschulen sowie das Ziel einer inklusiven Bildung weiter allein stemmen müssen - und das im Vorfeld einer aufziehenden Schuldenbremse. Die Erwartungen von Eltern, Pädagogen und nicht zuletzt Schülerinnen und Schülern an eine kooperative Bildungszusammenarbeit werden durch den Koalitionsbeschluss völlig ignoriert.
Gerade im Vergleich wird deutlich, welche Chancen dem gegenüber in dem von der SPD formulierten Vorschlag eines neuen Bildungsfinanzartikels stecken. Mit diesem ließen sich gemeinsame Aufgaben in allen Bildungsbereichen bestimmen, zu denen Bund und Länder bei der Finanzierung zusammenwirken können. Das ist eine den Herausforderungen angemessene und dennoch machbare Antwort auf die Frage, wie das Kooperationsverbot überwunden werden kann.
Kontakt:
SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Grundgesetzänderung für die Hochschulforschung erklärt der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Ernst Dieter Rossmann:
Das Kabinett hat heute eine große Chance vertan, den zentralen Fehler der Verfassungsreform von 2006 zu korrigieren. Statt das Kooperationsverbot für alle Bildungsbereiche aufzuheben, hat Bundesministerin Schavan nur eine Mini-Novelle für einen exklusiven Teilbereich an Hochschulen im Kabinett durchgebracht.
Wieder einmal ist sie weit hinter ihren eigenen Ankündigungen zurückgeblieben ist, alle Bereiche für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern zu öffnen. Schwerer wiegt, dass der nun vorgelegte Gesetzentwurf das Kooperationsverbot in der Bildung nicht brechen, sondern für wesentliche Bildungsbereiche auf absehbare Zeit sogar verfestigen würde.
Die Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche in der Bildung bringt er keinen Millimeter voran. Die SPD-Bundestagsfraktion lehnt diesen Gesetzentwurf daher als völlig ungenügend ab.
Der Gesetzentwurf legt offen, wie verschwindend gering der "kleinste Nenner" dieser Koalition in Bildungsfragen ist. Mit ihm wären zwar "Leuchttürme" der Spitzenforschung an Hochschulen besser finanzierbar.
Genau hier liegt aber gar nicht das größte hochschulpolitische Problem, sondern in der Unterfinanzierung der Hochschulen insgesamt.
Hier soll sich nach dem Willen der Koalition auch künftig der Bund nicht beteiligen dürfen. Das ist eine Fehlsteuerung, denn die Hochschullandschaft besteht eben nicht nur aus Exzellenzunis.
Die von der Koalition vorgeschlagene Mini-Novelle würde sogar wichtige Fortschritte bei der Chancengleichheit für alle Kinder verhindern. In dafür zentralen Bereichen wie die frühkindliche Bildung oder das Schulwesen insgesamt soll das Kooperationsverbot ungebrochen weiter gelten.
Auch sollen die Länder den quantitativen wie qualitativen Ausbau von Kinderbetreuung und Ganztagsschulen sowie das Ziel einer inklusiven Bildung weiter allein stemmen müssen - und das im Vorfeld einer aufziehenden Schuldenbremse. Die Erwartungen von Eltern, Pädagogen und nicht zuletzt Schülerinnen und Schülern an eine kooperative Bildungszusammenarbeit werden durch den Koalitionsbeschluss völlig ignoriert.
Gerade im Vergleich wird deutlich, welche Chancen dem gegenüber in dem von der SPD formulierten Vorschlag eines neuen Bildungsfinanzartikels stecken. Mit diesem ließen sich gemeinsame Aufgaben in allen Bildungsbereichen bestimmen, zu denen Bund und Länder bei der Finanzierung zusammenwirken können. Das ist eine den Herausforderungen angemessene und dennoch machbare Antwort auf die Frage, wie das Kooperationsverbot überwunden werden kann.
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Über SPD-Bundestagsfraktion:
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 222 Abgeordneten zusammen.
Alle Abgeordneten, die im September 2005 gewählt wurden und der SPD angehören, bilden die SPD-Bundestagsfraktion.
In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.
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Alle Abgeordneten, die im September 2005 gewählt wurden und der SPD angehören, bilden die SPD-Bundestagsfraktion.
In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.
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