Dritter Bericht des Petitionsausschusses - GRÜNE fordern elektronische Petitionen endlich auch für Hessen
- Pressemitteilung der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag, 30.05.2012
Pressemitteilung vom: 30.05.2012 von der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag aus Wiesbaden
Kurzfassung: Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt, dass fraktionsübergreifend Einigkeit herrscht, in Zukunft auch in Hessen elektronische Petitionen zuzulassen. "Wir müssen die Hürden, eine Petition einzureichen, senken. Dafür ist es ...
[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 30.05.2012] Dritter Bericht des Petitionsausschusses - GRÜNE fordern elektronische Petitionen endlich auch für Hessen
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt, dass fraktionsübergreifend Einigkeit herrscht, in Zukunft auch in Hessen elektronische Petitionen zuzulassen. "Wir müssen die Hürden, eine Petition einzureichen, senken. Dafür ist es unumgänglich, elektronische Petitionen – unter Berücksichtigung des Datenschutzes – auch in Hessen möglich zu machen. Hessen ist das einzige Bundesland, in dem Petitionen nicht elektronisch eingereicht werden können, sondern nur schriftlich und mit Unterschrift. Im Zeitalter des Internets und des elektronischen Datenaustauschs ist es nicht nachvollziehbar, warum Hessen auf eine solche Möglichkeit verzichtet", so Mürvet Öztürk, Sprecherin für Petitionen der GRÜNEN.
Im Jahr 2011 sind lediglich 971 neue Petitionen eingegangen. Das ist ein deutlicher Rückgang gegenüber dem Vorjahr, in dem 1.146 Petitionen eingegangen waren. Gleiches gilt für die Zahl der erledigten Petitionen. Im Berichtszeitraum wurden 994 Petitionen abschließend beraten, während es im Vorjahr 1.218 waren. Dazu Öztürk: "Die Hintergründe können vielfältig sein. Wichtig ist festzuhalten, dass die Länge oder Kürze der Bearbeitung nicht ausschlaggebend für die erfolgreiche Erledigung einer Petition ist. Der Abgeordnete oder die Abgeordnete arbeiten eigenständig im Petitionsanliegen und sind als gewählte Volksvertreter verantwortlich für das Verfahren. Wir gehen davon aus, dass jedes Mitglied im Petitionsausschuss diese Verantwortung ernst nimmt und entsprechend dem Anliegen der Petenten handelt. Die Suche nach Lösungen im Sinne der Petentin oder des Petenten ist das Hauptziel unserer Arbeit."
"Die rückläufige Zahl eingegangener Petitionen macht auch deutlich, dass wir das Petitionsrecht bekannter machen müssen. Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht, von dem jeder hessische Einwohner und jede Einwohnerin Gebrauch machen kann. Dafür muss man aber wissen, dass es dieses Recht gibt."
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt, dass fraktionsübergreifend Einigkeit herrscht, in Zukunft auch in Hessen elektronische Petitionen zuzulassen. "Wir müssen die Hürden, eine Petition einzureichen, senken. Dafür ist es unumgänglich, elektronische Petitionen – unter Berücksichtigung des Datenschutzes – auch in Hessen möglich zu machen. Hessen ist das einzige Bundesland, in dem Petitionen nicht elektronisch eingereicht werden können, sondern nur schriftlich und mit Unterschrift. Im Zeitalter des Internets und des elektronischen Datenaustauschs ist es nicht nachvollziehbar, warum Hessen auf eine solche Möglichkeit verzichtet", so Mürvet Öztürk, Sprecherin für Petitionen der GRÜNEN.
Im Jahr 2011 sind lediglich 971 neue Petitionen eingegangen. Das ist ein deutlicher Rückgang gegenüber dem Vorjahr, in dem 1.146 Petitionen eingegangen waren. Gleiches gilt für die Zahl der erledigten Petitionen. Im Berichtszeitraum wurden 994 Petitionen abschließend beraten, während es im Vorjahr 1.218 waren. Dazu Öztürk: "Die Hintergründe können vielfältig sein. Wichtig ist festzuhalten, dass die Länge oder Kürze der Bearbeitung nicht ausschlaggebend für die erfolgreiche Erledigung einer Petition ist. Der Abgeordnete oder die Abgeordnete arbeiten eigenständig im Petitionsanliegen und sind als gewählte Volksvertreter verantwortlich für das Verfahren. Wir gehen davon aus, dass jedes Mitglied im Petitionsausschuss diese Verantwortung ernst nimmt und entsprechend dem Anliegen der Petenten handelt. Die Suche nach Lösungen im Sinne der Petentin oder des Petenten ist das Hauptziel unserer Arbeit."
"Die rückläufige Zahl eingegangener Petitionen macht auch deutlich, dass wir das Petitionsrecht bekannter machen müssen. Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht, von dem jeder hessische Einwohner und jede Einwohnerin Gebrauch machen kann. Dafür muss man aber wissen, dass es dieses Recht gibt."
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