30.05.2012 18:55 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Prospekthaftung im Kapitalmarktrecht
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Mit Prospekten über Kapitalanlagemöglichkeiten sollen dem Anleger wesentliche Informationen für seine Anlageentscheidung vermittelt werden. Daher muss der Prospekt den potenziellen Anleger oder Erwerber über alle Umstände des angebotenen Anlagemodells richtig und vollständig informieren, die für seine Entscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können. Im Falle von fahrlässiger, fehlerhafter oder arglistiger Täuschung im Prospekt tritt i. d. R. ein Prospekthaftungsfall ein.
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Autor der Pressemeldung "Prospekthaftung im Kapitalmarktrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.