Bundesgerichtshof entscheidet gegen freie Journalisten

  • Pressemitteilung der Firma Deutscher Journalisten-Verband (DJV), 31.05.2012
Pressemitteilung vom: 31.05.2012 von der Firma Deutscher Journalisten-Verband (DJV) aus Berlin

Kurzfassung: Karlsruhe, 31.05.2012 - Die Honorarbedingungen 2007 für Freie der Axel Springer AG verstoßen zwar in wesentlichen Teilen gegen das Urheberrecht und dürfen deshalb nicht länger angewandt werden. Geschützt werden freie Journalisten aber nach ...

[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 31.05.2012] Bundesgerichtshof entscheidet gegen freie Journalisten


Karlsruhe, 31.05.2012 - Die Honorarbedingungen 2007 für Freie der Axel Springer AG verstoßen zwar in wesentlichen Teilen gegen das Urheberrecht und dürfen deshalb nicht länger angewandt werden. Geschützt werden freie Journalisten aber nach einem heutigen Urteil (Az. BGH I ZR 73/10) des Bundesgerichtshofs (BGH) auch zukünftig nicht davor, alle ihre Rechte beim Verlag abliefern zu müssen. Umfassende Rechtseinräumungen sind der Entscheidungsfreiheit der Vertragsparteien unterworfen und unterliegen daher nicht der gerichtlichen Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Wege der Verbandsklage, meint der BGH.

"Es ist bedauerlich, dass der Bundesgerichtshof die freien Journalisten als regelmäßig schwächere Vertragspartei im Regen stehen lässt", erklärte der stellvertretende ver.di-Bundesvorsitzende Frank Werneke. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken ergänzte: "Nachdem sich die Reform des Urhebervertragsrechts in einem derart wichtigen Punkt als zahnloser Tiger erwiesen hat, ist nun der Gesetzgeber gefordert, die Augenhöhe der Vertragsparteien endlich herzustellen."

Der BGH hat über die Entscheidung des Berufungsgerichts hinaus allerdings die pauschalen Vergütungsregelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Axel-Springer-Verlags wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam erklärt. Es sei davon auszugehen, dass sich solche pauschalen Vergütungen häufig nicht als angemessen erweisen und daher im Einzelfall korrigiert werden müssten. Die Konditionen sahen unter anderem vor, dass in jedem Honorar ein angemessener Anteil für die Einräumung der Nutzungsrechte und -befugnisse enthalten seien. Zumindest diese Entscheidung stärkt die Verhandlungsmacht der Freien, wenn auch bei weitem nicht so, dass Urheber davon in Vertragsverhandlungen uneingeschränkt profitieren könnten, meinten die Vertreter von DJV und verdi. Sie kündigten an, nun gemeinsam beim Gesetzgeber auf Reformen des Urhebervertragsrechts zu drängen.

DJV und ver.di hatten vor fünf Jahren den Springer-Konzern aufgefordert, seine Honorarbedingungen für Freie zu überarbeiten.


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