Richter am Bundesgerichtshof Karl Eugen Bauner im Ruhestand
- Pressemitteilung der Firma Bundesgerichtshof (BGH), 31.05.2012
Pressemitteilung vom: 31.05.2012 von der Firma Bundesgerichtshof (BGH) aus Karlsruhe
Kurzfassung: Richter am Bundesgerichtshof Karl Eugen Bauner wird mit Ablauf des 31. Mai 2012 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten. Herr Bauner wurde am 21. April 1947 in Mellrichstadt geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung ...
[Bundesgerichtshof (BGH) - 31.05.2012] Richter am Bundesgerichtshof Karl Eugen Bauner im Ruhestand
Richter am Bundesgerichtshof Karl Eugen Bauner wird mit Ablauf des 31. Mai 2012 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Herr Bauner wurde am 21. April 1947 in Mellrichstadt geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Jahr 1975 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. 1976 wurde er zum Staatsanwalt, 1980 zum Richter am Landgericht Würzburg ernannt. Nach einem erneuten Wechsel zur Staatsanwaltschaft erfolgte 1987 seine Beförderung zum Oberstaatsanwalt und mit Versetzung an das Landgericht Würzburg 1993 seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht. Als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts wechselte Herr Bauner 1997 zur Staatsanwaltschaft Schweinfurt, ab 1999 war er als Vizepräsident beim Landgericht Schweinfurt tätig.
Im Jahr 2001 wurde Herr Bauner zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er ist seither in dem schwerpunktmäßig für das Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenat tätig, dessen Rechtsprechung er maßgeblich mitgeprägt hat. Daneben gehörte er seit 2005 zunächst als Beisitzer, später als dessen stellvertretender Vorsitzender dem Senat für Patentanwaltssachen an. Zudem waren ihm im Jahr 2002 die Aufgaben des Ermittlungsrichters IV übertragen.
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Richter am Bundesgerichtshof Karl Eugen Bauner wird mit Ablauf des 31. Mai 2012 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Herr Bauner wurde am 21. April 1947 in Mellrichstadt geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Jahr 1975 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. 1976 wurde er zum Staatsanwalt, 1980 zum Richter am Landgericht Würzburg ernannt. Nach einem erneuten Wechsel zur Staatsanwaltschaft erfolgte 1987 seine Beförderung zum Oberstaatsanwalt und mit Versetzung an das Landgericht Würzburg 1993 seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht. Als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts wechselte Herr Bauner 1997 zur Staatsanwaltschaft Schweinfurt, ab 1999 war er als Vizepräsident beim Landgericht Schweinfurt tätig.
Im Jahr 2001 wurde Herr Bauner zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er ist seither in dem schwerpunktmäßig für das Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenat tätig, dessen Rechtsprechung er maßgeblich mitgeprägt hat. Daneben gehörte er seit 2005 zunächst als Beisitzer, später als dessen stellvertretender Vorsitzender dem Senat für Patentanwaltssachen an. Zudem waren ihm im Jahr 2002 die Aufgaben des Ermittlungsrichters IV übertragen.
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Über Bundesgerichtshof (BGH):
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird.
Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.
Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.
Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
Firmenkontakt:
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Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.
Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.
Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
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