Richter am Bundesgerichtshof Gerhard von Lienen im Ruhestand
- Pressemitteilung der Firma Bundesgerichtshof (BGH), 31.05.2012
Pressemitteilung vom: 31.05.2012 von der Firma Bundesgerichtshof (BGH) aus Karlsruhe
Kurzfassung: Richter am Bundesgerichtshof Gerhard von Lienen wird mit Ablauf des 31. Mai 2012 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten. Herr von Lienen wurde am 21. April 1947 in Weißenburg/Bayern geboren. Nach Ende seiner juristischen ...
[Bundesgerichtshof (BGH) - 31.05.2012] Richter am Bundesgerichtshof Gerhard von Lienen im Ruhestand
Richter am Bundesgerichtshof Gerhard von Lienen wird mit Ablauf des 31. Mai 2012 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Herr von Lienen wurde am 21. April 1947 in Weißenburg/Bayern geboren.
Nach Ende seiner juristischen Ausbildung trat er im Jahr 1975 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Er wurde 1978 zum Staatsanwalt und 1980 zum Richter am Landgericht Regensburg ernannt. 1992 erfolgte seine Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht Nürnberg. Ab 1989 leitete er zunächst beim Landgericht Regensburg und ab 1992 bis 1995 im Wege der Abordnung beim Bezirksgericht/ Landgericht Leipzig hauptamtlich Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare. Nach seiner Rückkehr war er beim Oberlandesgericht Nürnberg in einem Senat für Familiensachen tätig.
Im Jahr 1999 wurde Herr von Lienen zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er war seither dem u. a. für Staatsschutzstrafsachen zuständigen 3. Strafsenat zugewiesen. In den Jahren 2003 und 2004 war er zudem Mitglied des IXa-Zivilsenats (Hilfssenats). Die Rechtsprechung beider Senate hat Herr von Lienen maßgeblich mitgeprägt. Neben seiner richterlichen Tätigkeit war Herr von Lienen zeitweise Vertreter des Pressereferenten und seit 2007 mit dem Amt des Geheimschutz- und Sabotageschutzbeauftragten betraut.
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Richter am Bundesgerichtshof Gerhard von Lienen wird mit Ablauf des 31. Mai 2012 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Herr von Lienen wurde am 21. April 1947 in Weißenburg/Bayern geboren.
Nach Ende seiner juristischen Ausbildung trat er im Jahr 1975 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Er wurde 1978 zum Staatsanwalt und 1980 zum Richter am Landgericht Regensburg ernannt. 1992 erfolgte seine Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht Nürnberg. Ab 1989 leitete er zunächst beim Landgericht Regensburg und ab 1992 bis 1995 im Wege der Abordnung beim Bezirksgericht/ Landgericht Leipzig hauptamtlich Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare. Nach seiner Rückkehr war er beim Oberlandesgericht Nürnberg in einem Senat für Familiensachen tätig.
Im Jahr 1999 wurde Herr von Lienen zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er war seither dem u. a. für Staatsschutzstrafsachen zuständigen 3. Strafsenat zugewiesen. In den Jahren 2003 und 2004 war er zudem Mitglied des IXa-Zivilsenats (Hilfssenats). Die Rechtsprechung beider Senate hat Herr von Lienen maßgeblich mitgeprägt. Neben seiner richterlichen Tätigkeit war Herr von Lienen zeitweise Vertreter des Pressereferenten und seit 2007 mit dem Amt des Geheimschutz- und Sabotageschutzbeauftragten betraut.
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Über Bundesgerichtshof (BGH):
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird.
Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.
Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.
Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
Firmenkontakt:
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Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.
Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.
Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
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