31.05.2012 19:04 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers aufgrund grober Kompetenzüberschreitung
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Der Geschäftsführer einer GmbH bedarf keiner Hinweise, dass er die Gesetze und die Satzung der Gesellschaft zu achten und seine organschaftlichen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen hat. Die Wirksamkeit der Kündigung seines Dienstvertrages aus wichtigem Grund setzt keine vorherige Abmahnung voraus.
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Autor der Pressemeldung "Fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers aufgrund grober Kompetenzüberschreitung" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.