Grauer Kapitalmarkt: Anlegerinnen und Anleger erhalten mehr Rechte

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium der Finanzen (BMF), 01.06.2012
Pressemitteilung vom: 01.06.2012 von der Firma Bundesministerium der Finanzen (BMF) aus Berlin

Kurzfassung: Am heutigen 1. Juni 2012 tritt das so genannte "Graumarktgesetz" (Vermögensanlagengesetz) in Kraft, das Rechte von Verbrauchern gegenüber Anbietern und Vertriebstellen so genannter "Graumarktprodukte" erheblich stärkt. Bei Graumarktprodukten ...

[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 01.06.2012] Grauer Kapitalmarkt: Anlegerinnen und Anleger erhalten mehr Rechte


Am heutigen 1. Juni 2012 tritt das so genannte "Graumarktgesetz" (Vermögensanlagengesetz) in Kraft, das Rechte von Verbrauchern gegenüber Anbietern und Vertriebstellen so genannter "Graumarktprodukte" erheblich stärkt. Bei Graumarktprodukten handelt es sich um bislang kaum beaufsichtigte Vermögensanlagen wie Beteiligungen in geschlossenen Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds etc., oftmals in Rechtsform einer Kommanditgesellschaft.

Anleger können von den Anbietern nunmehr einen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Vollständigkeit, Kohärenz und Widerspruchsfreiheit geprüften Verkaufsprospekt verlangen. Der Prospekt muss alle Angaben enthalten, die für eine Beurteilung des Emittenten und der Vermögensanlage erforderlich sind. Dazu gehören auch Informationen zur Zuverlässigkeit des Emittenten. Ebenso müssen die Anbieter von "Graumarktprodukten" künftig ein Kurzinformationsblatt (sog. "Beipackzettel") erstellen, das auf bis zu drei DIN-A4-Seiten kompakt Chancen und Risiken einer Vermögensanlage erläutert. Eine vergleichbare Regelung gibt es bei den schon regulierten offenen Investmentfonds. Unabhängig von ihrer Größe sind Emittenten von Vermögensanlagen zukünftig auch verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen und prüfen zu lassen.

Ferner wird durch das Gesetz die Verjährungsfrist bei der Prospekthaftung verlängert. Bislang konnten Haftungsansprüche wegen fehlerhafter oder fehlender Prospekte eines Anlegers bereits nach einem Jahr verjähren. Künftig gilt hier eine einheitliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Außerdem werden die Voraussetzungen für eine Haftung für fehlerhafte oder fehlende Verkaufsprospekte für Vermögensanlagen erleichtert.

Die im selben Gesetz geregelten Neuerungen für Finanzanlagenvermittler hinsichtlich Zulassungserfordernis, Sachkundeprüfung, Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung und Registrierung in einem öffentlichen Register treten am 1. Januar 2013 in Kraft.


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Über Bundesministerium der Finanzen (BMF):
Kernaufgabe des Bundesministers der Finanzen ist die Gestaltung der Finanzpolitik und die Grundausrichtung der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Ihm kommt damit eine zent­rale Steuerungsfunktion innerhalb der Bundesregierung zu. Im Rahmen der vom Bundes­kanzler vorgegebenen politischen Richtlinien koordiniert der Bundesfinanzminister die Haus­haltsvoranschläge der einzelnen Ministerien und entwirft so den jährlichen Bundeshaushalt. Dabei verfügt der Minister über ein Widerspruchsrecht bei allen finanzpolitischen Entschei­dungen der Regierung. So bündelt das Bundesfinanzministerium die finanziellen Belange der Regierung im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik.

Im Rahmen der Steuerpolitik sichert die Bundesregierung die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates. Dabei muss gewährleistet sein, dass Leistungsanreize und Leistungswille der Bürger und Unternehmen nicht beeinträchtigt werden. Zudem muss die Steuerpolitik die Sicherung der ökologischen Grundlagen unseres Gemeinwesens unterstützen.

Im Zuge des europäischen Integrations- (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion) und des weltweiten Globalisierungsprozesses gewinnt die europäische und internationale Wirtschafts- und Währungspolitik als zusätzlicher Aufgabenschwerpunkt zunehmend an Bedeutung.

Darüber hinaus ist das Bundesministerium der Finanzen auch zuständig für die deutschen Postwertzeichen, die Regelung der Kriegsfolgelasten, das Bundesvermögen und den Zoll.

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