Mehdorn appelliert an Flexibilität des Senats

  • Pressemitteilung der Firma Air Berlin, 01.06.2012
Pressemitteilung vom: 01.06.2012 von der Firma Air Berlin aus Berlin

Kurzfassung: airberlin will Genehmigung für nur 32 Flüge in 21 Wochen vor 6:00 Uhr morgens airberlin CEO Hartmut Mehdorn hat an den Berliner Senat appelliert, auch morgens in der Zeit zwischen 5:30 Uhr und 6:00 Uhr für einzelne Flüge am Flughafen Tegel ...

[Air Berlin - 01.06.2012] Mehdorn appelliert an Flexibilität des Senats


airberlin will Genehmigung für nur 32 Flüge in 21 Wochen vor 6:00 Uhr morgens

airberlin CEO Hartmut Mehdorn hat an den Berliner Senat appelliert, auch morgens in der Zeit zwischen 5:30 Uhr und 6:00 Uhr für einzelne Flüge am Flughafen Tegel Sondergenehmigungen zu erteilen und damit das Versprechen einzulösen, dass keine Flüge wegen der Verschiebung der Eröffnung des Flughafens Berlin-Brandenburg (BER) ausfallen müssten. Er reagierte damit auf die Entscheidung der Berliner Luftfahrtbehörde, Flüge in den für airberlin notwendigen Tagesrandzeiten nur abends, nicht aber morgens zu genehmigen. Mehdorn: "Wir haben vollstes Verständnis für das Ruhebedürfnis der Berliner; deshalb würden wir mit der morgendlichen Randzeit auch sehr verantwortungsvoll umgehen." airberlin hat auch aus Rücksicht auf die vom Fluglärm Betroffenen nur eine sehr geringe Zahl von Flügen in den sogenannten Randzeiten vereinbart.

Bei airberlin handelt es sich im gesamten Sommerflugplan zwischen dem 3. Juni und 27. Oktober um insgesamt 32 Flüge am Morgen, die in diese Tagesrandzeiten fallen, im Durchschnitt alle fünf Tage ein Flug. "Ein Flugplan ist ein sehr komplexes Gebilde, das abhängig ist von Flugüberwachung, allen anzufliegenden Flughäfen und Anschlussverbindungen sowie von den jeweiligen Umläufen eines Flugzeugs. Wenn man dabei einen Mosaikstein herauslöst, wird der gesamte Ablauf zerstört", sagte Mehdorn. Die Airlines seien nicht Schuld daran, dass die Eröffnung des neuen Flughafens BER mit längeren Öffnungszeiten als in Tegel verschoben worden sei. Der Senat solle deshalb flexibel auf die Anforderungen und berechtigten Wünsche reagieren.




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