01.06.2012 18:14 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Einfluss von SEB Immoinvest und CS Euroreal auf SEB Kapitalprotekt
Einfluss von SEB Immoinvest und CS Euroreal auf SEB KapitalprotektKurzfassung: Der Vermögensverwaltungsfonds Santander Kapitalprotekt (ehemals SEB Kapitalprotekt), ein Dachfonds, der in weitere Fonds investiert, soll unter anderem in den SEB Immoinvest und den CS Euroreal investiert haben. Nachdem am 07. bzw. 21.05.2012 hinsichtlich dieser beiden offenen Immobilienfonds die Entscheidung zu Liquidation gefallen sei, soll auch der Santander Kapitalprotekt hiervon nicht unberührt bleiben.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 01.06.2012] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Schon im Januar 2012 soll der Santander Kapitalprotekt in Folge der negativen Entwicklung anderer Fonds geschlossen worden sein, was heißt, dass du Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine vorübergehend ausgesetzt worden sei.
Für die Anleger soll diese Entwicklung insbesondere deshalb belastend sein, weil ihnen der Fonds von ihren Bankberatern als äußerst sichere Anlage angepriesen worden sein soll. Gefahren für die Beteiligungssumme der Anleger sollten nicht bestehen.
Die Anleger wogen sich wohl auch allein schon durch den klangvollen Namen der Anlage- Kapitalprotekt -, der bereits für sich die absolute Sicherheit der Anlegergelder suggeriert, in Sicherheit. Ein weiterer Ansatzpunkt für eine Schadensersatzhaftung der Bank können Rückvergütungen sein, die die Bank für die Vermittlung des Fonds erhalten hat (sog. "Kick-Backs"), ohne sie gegenüber dem Anleger offenzulegen. Auch verschwiegene Kick-Back-Zahlungen können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Schadensersatzansprüche auslösen.
Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, wenn Sie sich schlecht beraten fühlen und Ihnen die Risiken Ihrer Beteiligung nicht dargestellt wurden.
Die Rechtsanwälte von GRP Rainer vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.
Unsere Anwälte treten für Sie mit der Gegenseite in Kontakt, überprüfen etwaige Ansprüche und unterstützen Sie bei deren Durchsetzung - sei es außergerichtlich oder vor Gericht.
http://www.grprainer.com/SEB-Kapitalprotekt.html
Für die Anleger soll diese Entwicklung insbesondere deshalb belastend sein, weil ihnen der Fonds von ihren Bankberatern als äußerst sichere Anlage angepriesen worden sein soll. Gefahren für die Beteiligungssumme der Anleger sollten nicht bestehen.
Die Anleger wogen sich wohl auch allein schon durch den klangvollen Namen der Anlage- Kapitalprotekt -, der bereits für sich die absolute Sicherheit der Anlegergelder suggeriert, in Sicherheit. Ein weiterer Ansatzpunkt für eine Schadensersatzhaftung der Bank können Rückvergütungen sein, die die Bank für die Vermittlung des Fonds erhalten hat (sog. "Kick-Backs"), ohne sie gegenüber dem Anleger offenzulegen. Auch verschwiegene Kick-Back-Zahlungen können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Schadensersatzansprüche auslösen.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com/
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