Russlandkoordinator Schockenhoff kritisiert Einschränkung der Versammlungsfreiheit in Russland

  • Pressemitteilung der Firma Auswärtiges Amt, 04.06.2012
Pressemitteilung vom: 04.06.2012 von der Firma Auswärtiges Amt aus Berlin

Kurzfassung: Erscheinungsdatum 04.06.2012 Morgen (05.06.) soll in der Duma die 2. Lesung eines Gesetzesentwurfs stattfinden, der das russische Demonstrationsrecht deutlich verschärfen soll. Aus diesem Anlass erklärte der Koordinator für deutsch-russische ...

[Auswärtiges Amt - 04.06.2012] Russlandkoordinator Schockenhoff kritisiert Einschränkung der Versammlungsfreiheit in Russland


Erscheinungsdatum
04.06.2012
Morgen (05.06.) soll in der Duma die 2. Lesung eines Gesetzesentwurfs stattfinden, der das russische Demonstrationsrecht deutlich verschärfen soll.
Aus diesem Anlass erklärte der Koordinator für deutsch-russische zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit, Andreas Schockenhoff:
Mit der vorliegenden Gesetzesfassung werden Zweifel am Willen der neuen russischen Regierung zur weiteren Demokratisierung genährt. Mit drastisch erhöhten Geldstrafen und weiteren Verschärfungen der Demonstrationsgesetzgebung wird das Versammlungsrecht in Russland empfindlich eingeschränkt. Die Kritik aus Russland am mangelhaften Schutz vor willkürlichen Auflagen und Verboten der Behörden, wie sie der russische Menschenrechtsrat, die Duma-Opposition und Rechtsexperten geäußert haben, wird ignoriert.
Dies ist das falsche Signal an die Bürger in Russland. Statt Meinungsvielfalt und den Wettbewerb der Ideen zu fördern, drohen neue Einschränkungen die wachsende Kluft zwischen Staat und Bürgern zu vergrößern. Statt die Gesellschaft für einen neuen Dialog und Aufbruch zu gewinnen, gefährdet der Staat die Bereitschaft der Bürger, sich für die notwendige umfassende Modernisierung ihres Landes zu engagieren.
Die Venedig-Kommission des Europarates hat im März die Defizite des russischen Versammlungs- und Demonstrationsgesetzes offengelegt. Anstatt die Defizite zu beseitigen, werden jedoch neue Regelungen eingeführt, die den Empfehlungen der Kommission zuwiderlaufen. Damit stellt sich Russland noch mehr in Widerspruch zur eigenen Verpflichtung, die Europäische Menschenrechtskonvention zu achten.
Das auf Initiative der Mehrheitspartei "Einheitliches Russland" ins Parlament eingebrachte Gesetz sieht vor, die Geldstrafen für Verstöße gegen die Versammlungs- und Demonstrationsgesetzgebung von bisher eher geringfügigen Beträgen zwischen 100 und 5.000 Rubel auf bis zu 600.000 Rubel drastisch zu erhöhen. Zusätzlich soll auch die von verschiedenen Stellen bereits als zu restriktiv kritisierte Versammlungs- und Demonstrationsgesetzgebung weiter verschärft werden.
Die "Europäische Kommission für Demokratie durch Recht" (Venedig-Kommission) des Europarates hat in einer Stellungnahme im März 2012 zahlreiche Nachbesserungen der russischen Versammlungsgesetzgebung angemahnt. Nach Einschätzung der Experten schränkt das Versammlungsgesetz die Demonstrationsfreiheit in Russland empfindlich ein: Im Gesetz seien die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung zu wenig beachtet und es schütze zu wenig vor willkürlichen Auflagen und Verboten seitens der Behörden.


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