Neues Informationsangebot: "Fakten zur Regierungspolitik

  • Pressemitteilung der Firma Bundesregierung, 04.06.2012
Pressemitteilung vom: 04.06.2012 von der Firma Bundesregierung aus Berlin

Kurzfassung: Erste Ausgabe: Stand der Energiewende Am 6. Juni 2011 beschloss die Bundesregierung, dass Deutschland bis Ende 2022 aus der Kernenergie aussteigt. Der Jahrestag ist Anlass für die erste Ausgabe des neuen Informationsangebots "Fakten zur ...

[Bundesregierung - 04.06.2012] Neues Informationsangebot: "Fakten zur Regierungspolitik"


Erste Ausgabe: Stand der Energiewende

Am 6. Juni 2011 beschloss die Bundesregierung, dass Deutschland bis Ende 2022 aus der Kernenergie aussteigt. Der Jahrestag ist Anlass für die erste Ausgabe des neuen Informationsangebots "Fakten zur Regierungspolitik".

Wo stehen wir mit der Energiewende? Was ist erreicht? 25 Fortschritte dokumentieren, dass innerhalb eines Jahres viel passiert ist. Der Umbau der Energieversorgung kommt auf allen Ebenen voran. Mit seinem Energiekonzept ist Deutschland weltweit Vorreiter einer zukunftsfähigen Energieversorgung.

Alle Fakten zur Regierungspolitik zum Thema Energie: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Infodienst/2012/06/Energiewende/energiewende.html

Der neue Dienst informiert gründlich und aktuell über Schwerpunktthemen und wichtige Entscheidungen der Bundesregierung. Wir liefern dazu Fakten: Texte, Zahlen, Grafiken sowie Links zu den wichtigsten Quellen und Informationsangeboten.

Die nächste Ausgabe befasst sich mit der Demografiestrategie der Bundesregierung.

Zum Abonnement: https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Service/Abos/Infodienst/_node.html


Herausgeber
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstraße 84
10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0
Fax: 030 18 10 272-0
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Über Bundesregierung:
Das Volk übt die Staatsgewalt in Wahlen aus und hat auch das letzte Wort bei der Kontrolle der wichtigsten Einrichtungen des Staates, den fünf "Verfassungsorganen". Diese sind der Bundestag und der Bundesrat mit gesetzgebenden Aufgaben ("Legislative"), das Bundesverfassungsgericht zur höchsten Rechtsprechung ("Judikative") und schließlich der Bundespräsident und die Bundesregierung, die ausführende Aufgaben übernehmen ("Exekutive"). Die Bundesregierung steuert die politischen und staatlichen Geschäfte. Sie besteht aus dem Bundeskanzler sowie den Bundesministern. Zusammen bilden sie "das Kabinett".

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