04.06.2012 18:38 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
SEB Immoinvest in Liquidation
SEB Immoinvest in LiquidationKurzfassung: Der offene Immobilienfonds SEB Immoinvest soll nun endgültig geschlossen bleiben und liquidiert werden. Dies gab das Fondsmanagement jetzt bekannt.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 04.06.2012] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Am 07.05.2012 habe das Fondsmanagement des SEB Immoinvest erstmals die Anleger selbst über das Schicksal des Fonds entscheiden lassen. Der Fonds sollte, so das Vorhaben des Fondsmanagements, zunächst am 07.05.2012 für einen halben Handelstag wieder geöffnet werden um abzuwarten, ob das Fondsvermögen ausreiche um die Rückgabewünsche der Anleger vollständig zu befriedigen. Wäre dies der Fall gewesen, hätte der Fonds endgültig die Anteilsscheinausgabe und -rückgabe wieder aufgenommen.
Wie das Fondsmanagement am 07.05.2012 dann bekannt gegeben haben soll, habe das vorhandene Fondsvermögen nicht ausgereicht, dem Ansturm der Anleger gerecht zu werden, so dass der Fonds nun endgültig liquidiert werde.
Für die Anleger heißt das, dass der Fonds nun bis zum 30.04 2017 seine sämtlichen Immobilien verkaufen müsse und den Erlös anteilig an die Anleger auskehre. Die erste Tranche soll für Juni dieses Jahres geplant sein.
Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, wenn Sie sich schlecht beraten fühlen und Ihnen die Risiken Ihrer Beteiligung nicht dargestellt wurden.
Ansatzpunkt für eine Schadensersatzhaftung der Bank können Rückvergütungen sein, die die Bank für die Vermittlung des Fonds erhalten hat (sog. "Kick-Backs"), ohne sie gegenüber dem Anleger offenzulegen. Auch verschwiegene Kick-Back-Zahlungen können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Schadensersatzansprüche auslösen.
Anlegern, denen der Fonds als äußerst sicher mit jederzeitiger Verfügbarkeit ihres Kapitals dargestellt wurden, ist zu empfehlen, ihre Beteiligung von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Hierin kann eine schuldhafte Falschberatung der Bank liegen, die zum Schadensersatzanspruch des Anlegers führt.
Die Rechtsanwälte von GRP Rainer vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.
Unsere Anwälte treten für Sie mit der Gegenseite in Kontakt, überprüfen etwaige Ansprüche und unterstützen Sie bei deren Durchsetzung - sei es außergerichtlich oder vor Gericht.
http://www.grprainer.com/SEB-Immoinvest.html
Wie das Fondsmanagement am 07.05.2012 dann bekannt gegeben haben soll, habe das vorhandene Fondsvermögen nicht ausgereicht, dem Ansturm der Anleger gerecht zu werden, so dass der Fonds nun endgültig liquidiert werde.
Für die Anleger heißt das, dass der Fonds nun bis zum 30.04 2017 seine sämtlichen Immobilien verkaufen müsse und den Erlös anteilig an die Anleger auskehre. Die erste Tranche soll für Juni dieses Jahres geplant sein.
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Ansatzpunkt für eine Schadensersatzhaftung der Bank können Rückvergütungen sein, die die Bank für die Vermittlung des Fonds erhalten hat (sog. "Kick-Backs"), ohne sie gegenüber dem Anleger offenzulegen. Auch verschwiegene Kick-Back-Zahlungen können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Schadensersatzansprüche auslösen.
Anlegern, denen der Fonds als äußerst sicher mit jederzeitiger Verfügbarkeit ihres Kapitals dargestellt wurden, ist zu empfehlen, ihre Beteiligung von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Hierin kann eine schuldhafte Falschberatung der Bank liegen, die zum Schadensersatzanspruch des Anlegers führt.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com/
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