vdek-Statement von Thomas Ballast zum Zuschussmodell in der privaten Pflegevorsorge
- Pressemitteilung der Firma Verband der Ersatzkassen (VDEK), 05.06.2012
Pressemitteilung vom: 05.06.2012 von der Firma Verband der Ersatzkassen (VDEK) aus Berlin
Kurzfassung: Zu dem vom Bundeskabinett beschlossenen Zuschussmodell zur Förderung der privaten Pflegevorsorge erklärt Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des vdek: "Mit der Förderung der privaten Pflegevorsorge wird man das grundsätzliche ...
[Verband der Ersatzkassen (VDEK) - 05.06.2012] vdek-Statement von Thomas Ballast zum Zuschussmodell in der privaten Pflegevorsorge
Zu dem vom Bundeskabinett beschlossenen Zuschussmodell zur Förderung der privaten Pflegevorsorge erklärt Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des vdek:
"Mit der Förderung der privaten Pflegevorsorge wird man das grundsätzliche Finanzierungsproblem in der Pflege nicht lösen können. Die 5 Euro staatlichen Zuschuss sollte der Staat besser in die gesetzliche Pflegeversicherung stecken und damit eine Demografiereserve aufbauen, anstatt damit die privaten Versicherungsunternehmen zu subventionieren. Zudem wird Geld für die Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs benötigt. Hier wären die 5 Euro sinnvoller angelegt."
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressesprecherin und
Abteilungsleiterin Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 - 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 - 29 15
Mobil: 01 73 / 25 13 13 3
michaela.gottfried@vdek.com
www.vdek.com
Zu dem vom Bundeskabinett beschlossenen Zuschussmodell zur Förderung der privaten Pflegevorsorge erklärt Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des vdek:
"Mit der Förderung der privaten Pflegevorsorge wird man das grundsätzliche Finanzierungsproblem in der Pflege nicht lösen können. Die 5 Euro staatlichen Zuschuss sollte der Staat besser in die gesetzliche Pflegeversicherung stecken und damit eine Demografiereserve aufbauen, anstatt damit die privaten Versicherungsunternehmen zu subventionieren. Zudem wird Geld für die Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs benötigt. Hier wären die 5 Euro sinnvoller angelegt."
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