Schwarz-Gelbe Wahlrechtsreform ist verfassungswidrig
- Pressemitteilung der Firma Bündnis 90/Die Grünen, 05.06.2012
Pressemitteilung vom: 05.06.2012 von der Firma Bündnis 90/Die Grünen aus Berlin
Kurzfassung: Zur heutigen mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über das Wahlrecht erklären Steffi Lemke, Politische Bundesgeschäftsführerin, und Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS ...
[Bündnis 90/Die Grünen - 05.06.2012] Schwarz-Gelbe Wahlrechtsreform ist verfassungswidrig
Zur heutigen mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über das Wahlrecht erklären Steffi Lemke, Politische Bundesgeschäftsführerin, und Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Die schwarz-gelbe Wahlrechtsreform ist ein Anschlag auf die repräsentative Demokratie. Ein Wahlrecht, das nicht den Wählerwillen abbildet, sondern einzig schwarz-gelbe Überhangmandate sichern soll, wird in Karlsruhe keinen Bestand haben.
Statt das Wahlrecht einfacher und verfassungskonform zu gestalten, wurden die verfassungsrechtlichen Unwuchten des Wahlrechts noch vergrößert. Und durch zusätzliche Überlaufmandate durch die Reststimmenverwertung dient das Wahlrecht offenbar nur als FDP-Rettungsmaßnahme.
Die schwarz-gelbe Wahlrechtsreform hat mit dem absurden Umstand des ‚negativen Stimmengewichts‘ nicht ansatzweise aufgeräumt. Im Gegenteil.
Immer noch besteht für Wählerinnen und Wähler die Gefahr, dass sie einer Partei schaden, indem sie ihr ihre Stimme geben. Das ist absurd.
Wir stehen auf einer Seite mit dem Bundesverfassungsgericht, das in seinen damaligen Urteilen die Beseitigung des negativen Stimmgewichts, mehr Verständlichkeit des Wahlrechts und eine Korrektur der Überhangmandatsproblematik gefordert hatte – eine Forderung, die von Schwarz-Gelb ignoriert wurde. Das in einem reinen machtpolitischen Akt von CDU/CSU und FDP verabschiedete neue Wahlrecht erfüllt diese Anforderungen nicht. Wir halten die Neuregelung der Sitzverteilung im Deutschen Bundestag mit den Grundsätzen der Wahlrechtsgleichheit, der Chancengleichheit der Parteien und der Unmittelbarkeit der Wahl für unvereinbar und klagen deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht.
Die Bundestagsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD haben in Karlsruhe gemeinsam einen Normenkontrollantrag gestellt. Zudem klagt die Bundespartei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die schwarz-gelbe Wahlrechtsreform eigenständig im Organstreitverfahren."
PRESSEDIENST BUENDNIS 90/DIE GRUENEN
Bundesvorstand Dr. Jens Althoff, Pressesprecher
Platz vor dem Neuen Tor 1 * 10115 Berlin
Email: presse@gruene.de
Tel: 030 - 28442 130 * Fax: 030 - 28442 234
Zur heutigen mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über das Wahlrecht erklären Steffi Lemke, Politische Bundesgeschäftsführerin, und Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Die schwarz-gelbe Wahlrechtsreform ist ein Anschlag auf die repräsentative Demokratie. Ein Wahlrecht, das nicht den Wählerwillen abbildet, sondern einzig schwarz-gelbe Überhangmandate sichern soll, wird in Karlsruhe keinen Bestand haben.
Statt das Wahlrecht einfacher und verfassungskonform zu gestalten, wurden die verfassungsrechtlichen Unwuchten des Wahlrechts noch vergrößert. Und durch zusätzliche Überlaufmandate durch die Reststimmenverwertung dient das Wahlrecht offenbar nur als FDP-Rettungsmaßnahme.
Die schwarz-gelbe Wahlrechtsreform hat mit dem absurden Umstand des ‚negativen Stimmengewichts‘ nicht ansatzweise aufgeräumt. Im Gegenteil.
Immer noch besteht für Wählerinnen und Wähler die Gefahr, dass sie einer Partei schaden, indem sie ihr ihre Stimme geben. Das ist absurd.
Wir stehen auf einer Seite mit dem Bundesverfassungsgericht, das in seinen damaligen Urteilen die Beseitigung des negativen Stimmgewichts, mehr Verständlichkeit des Wahlrechts und eine Korrektur der Überhangmandatsproblematik gefordert hatte – eine Forderung, die von Schwarz-Gelb ignoriert wurde. Das in einem reinen machtpolitischen Akt von CDU/CSU und FDP verabschiedete neue Wahlrecht erfüllt diese Anforderungen nicht. Wir halten die Neuregelung der Sitzverteilung im Deutschen Bundestag mit den Grundsätzen der Wahlrechtsgleichheit, der Chancengleichheit der Parteien und der Unmittelbarkeit der Wahl für unvereinbar und klagen deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht.
Die Bundestagsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD haben in Karlsruhe gemeinsam einen Normenkontrollantrag gestellt. Zudem klagt die Bundespartei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die schwarz-gelbe Wahlrechtsreform eigenständig im Organstreitverfahren."
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Über Bündnis 90/Die Grünen:
Wir wollen mit unserer Wirtschafts- und Sozialpolitik die Voraussetzungen für neue Ausbildungsplätze und Arbeitsplätze mit Zukunft schaffen und soziale Ausgrenzung bekämpfen.
Wir wollen den Kampf gegen die Klimazerstörung und für eine neue Energiepolitik verstärken. Unsere Wirtschaft wollen wir ressourcenschonend gestalten.
Wir wollen eine neue Landwirtschaft und starke ländliche Räume, wir wollen die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken und gesunde Lebensmittel für alle. Für uns hat die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen.
Wir wollen den Menschen durch Bildung eine Zukunftsperspektive geben.
Wir wollen das Engagement für Demokratie, Bürgerrechte, Minderheiten und eine weltoffene Gesellschaft weiterführen.
Wir treten national wie international für die gerechte Globalisierung und eine dem Frieden, der Gewaltfreiheit, den Menschenrechten und der Demokratie verpflichtete Außenpolitik ein.
Firmenkontakt:
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