Fußball-Europameisterschaft: Nach dem Schlusspfiff geht?s auf die Straße

  • Pressemitteilung der Firma ADAC, 05.06.2012
Pressemitteilung vom: 05.06.2012 von der Firma ADAC aus München

Kurzfassung: ADAC: Fanartikel dürfen nicht die Sicht behindern Am Freitag startet die Fußball-Europameisterschaft in Polen und der Ukraine. Und damit beginnt auch hierzulande die Zeit der Fanfeiern, der Autokorsos und der Fähnchen am Auto. Spätestens mit ...

[ADAC - 05.06.2012] Fußball-Europameisterschaft: Nach dem Schlusspfiff geht's auf die Straße


ADAC: Fanartikel dürfen nicht die Sicht behindern

Am Freitag startet die Fußball-Europameisterschaft in Polen und der Ukraine.

Und damit beginnt auch hierzulande die Zeit der Fanfeiern, der Autokorsos und der Fähnchen am Auto. Spätestens mit dem ersten Sieg der Deutschen Nationalmannschaft werden sich wieder viele Fans in Autokorsos auf den Prachtmeilen einreihen. Damit in der Feierlaune Klarheit herrscht, was es bei Fähnchen und Co. zu beachten gibt, beantwortet der ADAC die wichtigsten Fragen:

Sind Autokorsos eigentlich erlaubt?

Streng genommen nein! Laut StVO (§ 30) ist bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm sowie unnützes Hin- und Herfahren verboten.

Aber: Die Polizei drückt während der EM erfahrungsgemäß beide Augen zu.

Wichtig ist, dass sich alle Personen im Fahrzeug wieder anschnallen, sobald der Autokorso verlassen wird und das Tempo wieder über Schrittgeschwindigkeit hinausgeht. Hier hört der Spaß auf: Auch beim Autokorso ist Alkohol tabu. Steht die Ampel auf rot, ist unbedingt anzuhalten.

Wer haftet im Falle eines Unfalls?

Auch bei einem Unfall während eines Autokorsos haftet die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. So haben auch Mitinsassen im Fahrzeug ggf. Ansprüche gegen die Versicherung. Wenn allerdings eine Verletzung durch Mitverschulden oder zumindest teilweises Mitverschulden (z.B. Verletzung der Anschnallpflicht) entsteht, dann kann dies zu einer Mithaftung führen. Dafür muss jedoch immer der konkrete Einzelfall betrachtet werden.

Darf ich auch beim Autofahren Flagge zeigen?

Selbstverständlich! Kleine Fähnchen an den Windschutzscheiben, Aufkleber am Auto oder gleich den ganzen Wagen in schwarz-rot-gold lackieren ? kein Problem. Alles ist erlaubt, solange die Sicht des Fahrers nicht eingeschränkt wird und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Zum Beispiel ist es verboten, eine großformatige Nationalflagge an einer langen Stange während der Fahrt aus dem Fenster zu halten.

Darf ich mit "voller Beflaggung" auf die Autobahn?

Jein. Hier kommt es auf das Tempo an. Bei Fahrten auf der Autobahn muss sichergestellt sein, dass sich Fähnchen nicht lösen und eventuell den nachfolgenden Verkehr gefährden. Hier wird es bei etwa 90 km/h kritisch.

Deswegen rät der ADAC, die Fähnchen sicherheitshalber vor dem Auffahren auf die Autobahn abzunehmen.


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