Datenschutz mit Best Practice: Ist Outsourcing tatsächlich ein Weg des Mittelstands zu mehr IT-Sicherheit oder doch mehr Risiko?

  • Pressemitteilung der Firma UIMC, 05.06.2012
Pressemitteilung vom: 05.06.2012 von der Firma UIMC aus Wuppertal

Kurzfassung: Gerade kleine und mittelständische Unternehmen stehen vor einem Dilemma: Zum einen haben sie oftmals nicht die Ressourcen und das Know How, eigenständig IT-Systeme sicher zu betreiben. Daher werden Services an einen externen "Profi" ausgelagert. ...

[UIMC - 05.06.2012] Datenschutz mit Best Practice: Ist Outsourcing tatsächlich ein Weg des Mittelstands zu mehr IT-Sicherheit oder doch mehr Risiko?


Gerade kleine und mittelständische Unternehmen stehen vor einem Dilemma: Zum einen haben sie oftmals nicht die Ressourcen und das Know How, eigenständig IT-Systeme sicher zu betreiben. Daher werden Services an einen externen "Profi" ausgelagert. Auf der anderen Seite wissen sie dann nicht mehr, ob der beauftragte Dienstleister auch sicher und gesetzeskonform arbeitet.

Dann kommen auf den Auftraggeber verschiedene gesetzliche Anforderungen zu, wenn "[…] ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann.". Hierbei handelt es sich um eine personenbezogene Datenverarbeitung im Auftrag gemäß § 11 BDSG (der inhaltlich in analoger Form mittlerweile auch in vielen Landes-Datenschutzgesetzen enthalten ist). Hierbei wird oft auch vergessen, dass im Datenschutzrecht kein Konzern-Privileg existiert.

Daher müssen die gesetzlichen Anforderungen auch dann berücksichtigt werden, wenn beispielsweise die Muttergesellschaft oder eine Dienstleistungstochter diese Aufgaben übernimmt.

Neben klar definierten Punkten, die vertraglich geregelt sein müssen, was aus der Erfahrung der UIMC oft vergessen wird, ist auch eine (regelmäßige) Kontrolle des Dienstleisters erforderlich. Dies wird regelmäßig aus bloßer Unkenntnis, sehr häufig aber auch deswegen vergessen, weil Unklarheit über die Art und der Weise der Kontrolle besteht. Im Mittelstand fehlen zudem oft auch Know How und Ressourcen für eine solche Auditierung.

Im Rahmen des regelmäßigen Überprüfens ist seitens des Gesetzgebers keine starre Frist (wie z. B. jährlich) vorgesehen; vielmehr ist dies in Abhängigkeit der Größe, Komplexität und "Brisanz" der Auftrags-Datenverarbeitung durchzuführen. Es muss auch nicht zwingend eine Überprüfung vor Ort und/oder in Person stattfinden, vielmehr kann es auch ein Testat eines Sachverständigen bzw. ein Zertifikat sein, um die Umsetzung der Anforderungen nachzuweisen. Beides sollte stets durch den betrieblichen oder behördlichen Datenschutzbeauftragten beurteilt werden.

Audit-Tools, wie beispielsweise das Dienstleister-Auditierungs-Tool der UIMC, bieten dem Auftraggeber nicht nur einen etablierten und standardisierten Fragenkatalog, sondern auch eine effiziente Prüf- und Dokumentationsmöglichkeit. Darüber hinaus bietet es den Dienstleistern selbst auch die Möglichkeit, dies in Form eines Selbst-Checks durchzuführen und die Ergebnisse den Kunden proaktiv (auch im Sinne einer vertrauensbildenden Maßnahme) zur Verfügung zu stellen.

Im Rahmen des "informativen Tags der offenen Tür: Datenschutz mit Best Practice" werden seitens erfahrener Referenten der UIMC am 21.06.2012 bei Vorträgen die rechtlichen Anforderungen und typischen Schwierigkeiten, Probleme und besonderen Anforderungen dargestellt. Hierbei sollen Beispiele aus der Praxis angeführt werden, wie diese Vorgaben des Gesetzgebers pragmatisch umgesetzt werden können/sollen. Auch die Möglichkeit und die Vorteile einer etwaigen Zertifizierung und weitere Datenschutzthemen können an diesem Tage diskutiert werden. Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Weitere Informationen unter
http://www.uimc.de/saarbruecken.html?pk_campaign=Saar
pk_kwd=outsourcing




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Über UIMC:
Die UIMC DR. VOSSBEIN GmbH & Co KG, gegründet 1997, hat die damals seit über 10 Jahren laufenden Beratungsgeschäfte der Partner und Gesellschafter Dr. Reinhard Voßbein, Professor für Wirtschaftsinformatik und Dr. Jörn Voßbein in einer Beratungsgesellschaft vereint. Seit 1999 ist Dr. Heiko Haaz, der schwerpunktmäßig den Datenschutz betreut, als dritter Partner zur UIMC gestoßen.
Kerngebiete ihrer Arbeit sind die IT-Sicherheit und der Datenschutz. Sie kann beachtliche Referenzen von Institutionen aus einer Vielzahl von Wirtschaftszweigen sowie Behörden aufweisen und hat eine umfangreiche Projekt- und Betreuungserfahrung, auch international. Felder, auf denen ihre Erfahrungen branchenführend sind.
Ihr Leistungsspektrum/Produktprogramm unterscheidet sich von dem anderer Beratungsunternehmen: Sie setzt ein toolgestütztes Analyse- und Konzeptionierungssystem mit einer wissensbasierten Expertensystem-Komponente in Form einer Shell ein, das ständig ausgebaut und ergänzt wird. Dieses ermöglicht die rationelle und kostengünstige Analyse betriebswirtschaftlicher sowie IT-sicherheits- und datenschutzspezifischer Kern- und Teilgebiete sowie die Berichterstattung und Konzeptionserstellung, womit Rationalisierungs- und Effizienzvorteile für ihre Kunden generiert werden. Im Verlaufe der Zeit wurden eine Vielzahl von individuellen Füllungen für diese Shell erarbeitet und in diese eingebracht.
Firmenindividuelle Füllungen sind konzeptionell vorgesehen und auf der Basis der Struktur des Tools komplikationslos zu realisieren.
Sie führt Workshops, Schulungen sowie Fortbildungsmaßnahmen auf den Sektoren IT-Sicherheit und Datenschutz mit ihrer Marke UIMCollege auch als Inhouse-Veranstaltungen durch.

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