Innenminister Boris Rhein: Opposition führt Öffentlichkeit gezielt in die Irre
- Pressemitteilung der Firma Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 05.06.2012
Pressemitteilung vom: 05.06.2012 von der Firma Hessisches Ministerium des Innern und für Sport aus Wiesbaden
Kurzfassung: Innenminister weist Anschuldigungen zurück Wiesbaden – Innenminister Boris Rhein hat die von SPD und GRÜNEN in den vergangenen Wochen erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit der IT-Vergabe im Landespolizeipräsidium scharf zurückgewiesen. Die ...
[Hessisches Ministerium des Innern und für Sport - 05.06.2012] Innenminister Boris Rhein: Opposition führt Öffentlichkeit gezielt in die Irre
Innenminister weist Anschuldigungen zurück
Wiesbaden – Innenminister Boris Rhein hat die von SPD und GRÜNEN in den vergangenen Wochen erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit der IT-Vergabe im Landespolizeipräsidium scharf zurückgewiesen. Die Vorgänge seien nichts Neues. Er selbst habe die Opposition schon im vergangenen Jahr darüber informiert. Im Februar 2012 gab es ausführliche Ausführungen im Innenausschuss zu diesem Thema, zudem habe der Landesrechnungshof inzwischen eine eingehende Prüfung abgeschlossen und veröffentlicht. Dabei attestierte der Landesrechnungshof in seiner Pressekonferenz, dass die zuständigen Stellen reagiert und mehr Transparenz geschaffen haben. Wörtlich hieß es, es sei "ein Lerneffekt eingetreten."
Innenminister Boris Rhein: "Der Opposition, insbesondere der SPD, geht es hier offensichtlichausschließlich um Showeffekte denn die Mängel sind längst abgestellt. Externe IT-Berater werden im Landespolizeipräsidium nicht mehr beschäftigt. Das zuständige Technikreferat ist inzwischen inhaltlich, personell und organisatorisch neu ausgerichtet. Es sind Disziplinarverfahren eingeleitet und die Staatsanwaltschaft hat seit Februar den Vorgang zur Prüfung vorliegen."
Landeswahlleiter
Einen ähnlichen Klamauk veranstaltet die SPD in der Frage der Neubesetzung des Leiters der Rechtsabteilung im Innenministerium. Hier ist seit Monaten eine Konkurrentenklage anhängig, bei der es in der vergangenen Woche eine erstinstanzliche Entscheidung gab.
Innenminister Boris Rhein: "Ich würde die Funktion des Landeswahlleiters lieber heute als morgen besetzen. Da aber jeder das Recht hat, die Auswahlentscheidung seines Dienstherrn juristisch überprüfen zu lassen, achten wir insbesondere die Rechte des unterlegenen Kandidaten, mit der Folge, dass die Stelle des Abteilungsleiters der Rechtsabteilung seit Monaten vakant ist und der stellvertretende Landeswahlleiter die Funktion derzeit ausfüllt."
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat sich in seiner Entscheidung gerade nicht dazu geäußert, wer der bessere Bewerber ist. Die Richter führen in Ihrer Begründung aus, dass die Beurteilungen der Bewerber nicht miteinander vergleichbar seien, weil unterschiedliche Vorgesetzte die Beurteilungen erstellt haben, die Beurteilungen unterschiedliche Zeiträume umfassen und zudem völlig unterschiedliche Funktionen bewertet würden. (siehe Anlage)
In einem Rechtsstaat aus einem völlig normalen Vorgang politisches Kapital zu schlagen, sei schlechter Stil der Opposition, kritisierte der Minister. Zumal die SPD in Frage stelle, ob sein Haus "überhaupt noch rechtssichere Personalentscheidungen treffen kann" und damit die engagierte Arbeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innenministeriums verunglimpfe. Die Opposition versuche einmal mehr Politik auf dem Rücken der Landesbeamtinnen und Landesbeamten zu machen. Das sei unanständig, stellte Minister Rhein fest.
NSU
Die aufgebauschten Schlagzeilen der Opposition aus den vergangenen Wochen, mit dem Ziel die hessischen Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit der NSU in eine gewisse Ecke zu skandalisieren, haben sich als substanzlos herausgestellt. Der GBA hat weder Beweise dafür finden können, dass es einen Banküberfall der NSU in Hessen gegeben hat, noch habe die zuständige Staatsanwaltschaft eine Ermittlungspanne der Polizei im Zusammenhang mit dem Diebstahl des Mobiltelefons von einem der mutmaßlichen NSU-Opfer, in der Pathologie in Kassel festgestellt.
Die Vorwürfe der SPD, der Innenminister habe die Parlamentarier in einer ganz bestimmten Sitzung im Innenausschuss nicht angemessen über die NSU-Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden informiert, weist Boris Rhein entschieden zurück:
"Insbesondere die innenpolitische Sprecherin der SPD, die gleichzeitig Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission Verfassungsschutz (PKV) ist, muss es besser wissen. Der Innenausschuss ist in Fällen, in denen der Verfassungsschutz betroffen ist, nicht das richtige Kontrollgremium. Dafür gibt es die PKV. Jetzt den Anschein erwecken zu wollen, die Parlamentarier seien über bestimmte Fakten nicht umfassend informiert worden, ist unanständig und der gezielte Versuch, die Öffentlichkeit in die Irre zu führen."
Pressestelle: Ministerium des Innern und für Sport
Pressesprecher: Mark Kohlbecher, Friedrich-Ebert-Allee 12, D-65185 Wiesbaden
Telefon: (0611) 353 1606, Fax: (0611) 353 1608
E-Mail: pressestelle@hmdis.hessen.de
Innenminister weist Anschuldigungen zurück
Wiesbaden – Innenminister Boris Rhein hat die von SPD und GRÜNEN in den vergangenen Wochen erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit der IT-Vergabe im Landespolizeipräsidium scharf zurückgewiesen. Die Vorgänge seien nichts Neues. Er selbst habe die Opposition schon im vergangenen Jahr darüber informiert. Im Februar 2012 gab es ausführliche Ausführungen im Innenausschuss zu diesem Thema, zudem habe der Landesrechnungshof inzwischen eine eingehende Prüfung abgeschlossen und veröffentlicht. Dabei attestierte der Landesrechnungshof in seiner Pressekonferenz, dass die zuständigen Stellen reagiert und mehr Transparenz geschaffen haben. Wörtlich hieß es, es sei "ein Lerneffekt eingetreten."
Innenminister Boris Rhein: "Der Opposition, insbesondere der SPD, geht es hier offensichtlichausschließlich um Showeffekte denn die Mängel sind längst abgestellt. Externe IT-Berater werden im Landespolizeipräsidium nicht mehr beschäftigt. Das zuständige Technikreferat ist inzwischen inhaltlich, personell und organisatorisch neu ausgerichtet. Es sind Disziplinarverfahren eingeleitet und die Staatsanwaltschaft hat seit Februar den Vorgang zur Prüfung vorliegen."
Landeswahlleiter
Einen ähnlichen Klamauk veranstaltet die SPD in der Frage der Neubesetzung des Leiters der Rechtsabteilung im Innenministerium. Hier ist seit Monaten eine Konkurrentenklage anhängig, bei der es in der vergangenen Woche eine erstinstanzliche Entscheidung gab.
Innenminister Boris Rhein: "Ich würde die Funktion des Landeswahlleiters lieber heute als morgen besetzen. Da aber jeder das Recht hat, die Auswahlentscheidung seines Dienstherrn juristisch überprüfen zu lassen, achten wir insbesondere die Rechte des unterlegenen Kandidaten, mit der Folge, dass die Stelle des Abteilungsleiters der Rechtsabteilung seit Monaten vakant ist und der stellvertretende Landeswahlleiter die Funktion derzeit ausfüllt."
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat sich in seiner Entscheidung gerade nicht dazu geäußert, wer der bessere Bewerber ist. Die Richter führen in Ihrer Begründung aus, dass die Beurteilungen der Bewerber nicht miteinander vergleichbar seien, weil unterschiedliche Vorgesetzte die Beurteilungen erstellt haben, die Beurteilungen unterschiedliche Zeiträume umfassen und zudem völlig unterschiedliche Funktionen bewertet würden. (siehe Anlage)
In einem Rechtsstaat aus einem völlig normalen Vorgang politisches Kapital zu schlagen, sei schlechter Stil der Opposition, kritisierte der Minister. Zumal die SPD in Frage stelle, ob sein Haus "überhaupt noch rechtssichere Personalentscheidungen treffen kann" und damit die engagierte Arbeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innenministeriums verunglimpfe. Die Opposition versuche einmal mehr Politik auf dem Rücken der Landesbeamtinnen und Landesbeamten zu machen. Das sei unanständig, stellte Minister Rhein fest.
NSU
Die aufgebauschten Schlagzeilen der Opposition aus den vergangenen Wochen, mit dem Ziel die hessischen Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit der NSU in eine gewisse Ecke zu skandalisieren, haben sich als substanzlos herausgestellt. Der GBA hat weder Beweise dafür finden können, dass es einen Banküberfall der NSU in Hessen gegeben hat, noch habe die zuständige Staatsanwaltschaft eine Ermittlungspanne der Polizei im Zusammenhang mit dem Diebstahl des Mobiltelefons von einem der mutmaßlichen NSU-Opfer, in der Pathologie in Kassel festgestellt.
Die Vorwürfe der SPD, der Innenminister habe die Parlamentarier in einer ganz bestimmten Sitzung im Innenausschuss nicht angemessen über die NSU-Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden informiert, weist Boris Rhein entschieden zurück:
"Insbesondere die innenpolitische Sprecherin der SPD, die gleichzeitig Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission Verfassungsschutz (PKV) ist, muss es besser wissen. Der Innenausschuss ist in Fällen, in denen der Verfassungsschutz betroffen ist, nicht das richtige Kontrollgremium. Dafür gibt es die PKV. Jetzt den Anschein erwecken zu wollen, die Parlamentarier seien über bestimmte Fakten nicht umfassend informiert worden, ist unanständig und der gezielte Versuch, die Öffentlichkeit in die Irre zu führen."
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