Alkoholtester in Frankreich ab 1. Juli Pflicht
- Pressemitteilung der Firma ADAC, 05.06.2012
Pressemitteilung vom: 05.06.2012 von der Firma ADAC aus München
Kurzfassung: Röhrchen müssen französischer Norm entsprechen - ADAC: In Deutschland erst ab Spätsommer erhältlich Die Sommerreisewelle steht kurz bevor und wer seinen Urlaub mit dem Auto in Frankreich verbringt, muss ab dem 1. Juli 2012 einen ...
[ADAC - 05.06.2012] Alkoholtester in Frankreich ab 1. Juli Pflicht
Röhrchen müssen französischer Norm entsprechen - ADAC: In Deutschland erst ab Spätsommer erhältlich
Die Sommerreisewelle steht kurz bevor und wer seinen Urlaub mit dem Auto in Frankreich verbringt, muss ab dem 1. Juli 2012 einen Alkohol-Schnelltester im Fahrzeug haben. Von dieser neuen Mitführpflicht sind alle Fahrzeuge betroffen, sie gilt also auch für Motorradfahrer. Neben den Einwegtestern auf chemischer Basis sind auch elektronische Atemalkoholtester zugelassen. Allerdings müssen die Tester gemäß französischer Norm (NF) zertifiziert sein. Laut ADAC Informationen sind die für Frankreich zugelassenen Tester in Deutschland voraussichtlich erst im Spätsommer erhältlich.
Bei einer Kontrolle in Frankreich muss ein unbenutzter Alkoholtester vorgezeigt werden. Der ADAC rät deshalb allen Frankreichurlaubern, die Tester direkt nach der Einreise nach Frankreich zu kaufen. Sie sind dort an Tankstellen, in Supermärkten und Apotheken erhältlich und kosten zwischen zwei und fünf Euro. Reisende müssen allerdings erst ab November 2012 mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie bei einer Kontrolle keinen Schnelltester vorweisen können.
Um herauszufinden, wie zuverlässig die Einwegtester sind und wie genau sie den Promillewert angeben, hat der ADAC verschiedene Modelle getestet. Zum Vergleich wurde außerdem noch mit Messgeräten der Polizei nachgemessen.
Ergebnis: Die für den Versuch in Apotheken und per Internet gekauften Röhrchen zeigten bei den zehn Testpersonen in den meisten Fällen ungefähr 0,5 Promille an – auch wenn die Polizeigeräte einen niedrigeren oder höheren Wert ermittelten. Damit zeigen die Röhrchen dem Nutzer lediglich, dass Alkohol konsumiert wurde.
Den polizeilichen Alkoholtest können die Schnelltester somit nicht ersetzen. Um Alkohol-Grenzwerte wirksam durchzusetzen, braucht es auf Europas Straßen weiterhin Kontrollen. Unabhängig vom Ergebnis des ADAC Versuchs sollten sich Frankreich-Urlauber zur Vermeidung von Problemen mit der französischen Polizei in jedem Fall mit den Test-Röhrchen ausrüsten.
Katharina Bauer
Recht / Verlag / Luftrettung
M katharina.bauer@adac.de
T (0 89) 76 76-24 12
F (0 89) 76 76-28 01
Röhrchen müssen französischer Norm entsprechen - ADAC: In Deutschland erst ab Spätsommer erhältlich
Die Sommerreisewelle steht kurz bevor und wer seinen Urlaub mit dem Auto in Frankreich verbringt, muss ab dem 1. Juli 2012 einen Alkohol-Schnelltester im Fahrzeug haben. Von dieser neuen Mitführpflicht sind alle Fahrzeuge betroffen, sie gilt also auch für Motorradfahrer. Neben den Einwegtestern auf chemischer Basis sind auch elektronische Atemalkoholtester zugelassen. Allerdings müssen die Tester gemäß französischer Norm (NF) zertifiziert sein. Laut ADAC Informationen sind die für Frankreich zugelassenen Tester in Deutschland voraussichtlich erst im Spätsommer erhältlich.
Bei einer Kontrolle in Frankreich muss ein unbenutzter Alkoholtester vorgezeigt werden. Der ADAC rät deshalb allen Frankreichurlaubern, die Tester direkt nach der Einreise nach Frankreich zu kaufen. Sie sind dort an Tankstellen, in Supermärkten und Apotheken erhältlich und kosten zwischen zwei und fünf Euro. Reisende müssen allerdings erst ab November 2012 mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie bei einer Kontrolle keinen Schnelltester vorweisen können.
Um herauszufinden, wie zuverlässig die Einwegtester sind und wie genau sie den Promillewert angeben, hat der ADAC verschiedene Modelle getestet. Zum Vergleich wurde außerdem noch mit Messgeräten der Polizei nachgemessen.
Ergebnis: Die für den Versuch in Apotheken und per Internet gekauften Röhrchen zeigten bei den zehn Testpersonen in den meisten Fällen ungefähr 0,5 Promille an – auch wenn die Polizeigeräte einen niedrigeren oder höheren Wert ermittelten. Damit zeigen die Röhrchen dem Nutzer lediglich, dass Alkohol konsumiert wurde.
Den polizeilichen Alkoholtest können die Schnelltester somit nicht ersetzen. Um Alkohol-Grenzwerte wirksam durchzusetzen, braucht es auf Europas Straßen weiterhin Kontrollen. Unabhängig vom Ergebnis des ADAC Versuchs sollten sich Frankreich-Urlauber zur Vermeidung von Problemen mit der französischen Polizei in jedem Fall mit den Test-Röhrchen ausrüsten.
Katharina Bauer
Recht / Verlag / Luftrettung
M katharina.bauer@adac.de
T (0 89) 76 76-24 12
F (0 89) 76 76-28 01
Über ADAC:
1903 in Stuttgart gegründet, ist der ADAC kontinuierlich zum größten europäischen Automobil-Club herangewachsen. Über 14 Millionen Mitglieder sprechen für sich. Wir helfen, wir informieren und wir vertreten engagiert die Interessen der Autofahrer. Gleichzeitig mit den wachsenden Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung, hat der ADAC immer darauf geachtet, die innere Struktur effizient zu gestalten und weiter zu entwicklen. Mit 14 Millionen Mitgliedern ist der ADAC der größte Automobilclub in Europa und der zweitgrößte Automobilclub der Welt, nach AAA, America Automobile Association, 30 Millionen Mitglieder
Firmenkontakt:
Katharina Bauer
Recht / Verlag / Luftrettung
M katharina.bauer@adac.de
T (0 89) 76 76-24 12
F (0 89) 76 76-28 01
1903 in Stuttgart gegründet, ist der ADAC kontinuierlich zum größten europäischen Automobil-Club herangewachsen. Über 14 Millionen Mitglieder sprechen für sich. Wir helfen, wir informieren und wir vertreten engagiert die Interessen der Autofahrer. Gleichzeitig mit den wachsenden Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung, hat der ADAC immer darauf geachtet, die innere Struktur effizient zu gestalten und weiter zu entwicklen. Mit 14 Millionen Mitgliedern ist der ADAC der größte Automobilclub in Europa und der zweitgrößte Automobilclub der Welt, nach AAA, America Automobile Association, 30 Millionen Mitglieder
Firmenkontakt:
Katharina Bauer
Recht / Verlag / Luftrettung
M katharina.bauer@adac.de
T (0 89) 76 76-24 12
F (0 89) 76 76-28 01
Die Pressemeldung "Alkoholtester in Frankreich ab 1. Juli Pflicht" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Alkoholtester in Frankreich ab 1. Juli Pflicht" ist ADAC.