GDV: Besonderheiten in Polen und der Ukraine beachten

  • Pressemitteilung der Firma Auto-Medienportal.Net, 05.06.2012
Pressemitteilung vom: 05.06.2012 von der Firma Auto-Medienportal.Net aus Stadthagen

Kurzfassung: 5. Juni 2012. Wer sich mit dem Auto zur Fußball-Europameisterschaft nach Polen oder in die Ukraine aufmacht, sollte unbedingt die Besonderheiten beim Versicherungsschutz beachten. "Da die Ukraine nicht zur EU gehört, muss man dort bei einem ...

[Auto-Medienportal.Net - 05.06.2012] GDV: Besonderheiten in Polen und der Ukraine beachten


5. Juni 2012. Wer sich mit dem Auto zur Fußball-Europameisterschaft nach Polen oder in die Ukraine aufmacht, sollte unbedingt die Besonderheiten beim Versicherungsschutz beachten. "Da die Ukraine nicht zur EU gehört, muss man dort bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall mit erheblich geringeren Entschädigungen bei Personen und Sachschäden rechnen", sagt Bernhard Gause, Mitglied der Hauptgeschäftsführung im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Sinnvoll ist deshalb der Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung. Wird der eigene Wagen bei einem Verkehrsunfall oder durch Vandalismus beschädigt, bekommt der Halter Schadenersatz. Der Kfz-Vollkaskoschutz kann begrenzt bis zum Ende der Vertragslaufzeit, also in der Regel bis zum Jahresende, hinzugekauft werden.

Mitnehmen sollte man auch auf jeden Fall die Grüne Versicherungskarte. Im Gegensatz zu Polen, ist ihre Mitnahme in der Ukraine vorgeschrieben.

Bei einem Unfall sollte man unbedingt die Polizei verständigen, sich die Personalien und den Versicherer der Unfallbeteiligten notieren. Hat sich der Unfall in Polen ereignet und man kennt die gegnerische Versicherung nicht, kann der Zentralruf der Autoversicherer den Versicherer ermitteln (Tel.: 0180 / 25 0 26 oder 040 / 300 330 300). Für alle im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz versicherten Fahrzeuge kann der Zentralruf außerdem den zuständigen Schadenregulierer der ausländischen Versicherung in Deutschland feststellen. So kann der Geschädigte sehr schnell seine Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. "Eine vergleichbare zentrale Anlaufstelle gibt es in der Ukraine nicht, deshalb sollte man die Daten der Unfallbeteiligten genau notieren und sich sofort mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen", rät Gause.

Hilfreich zur Unfallaufnahme ist zudem der Europäische Unfallbericht, den man kostenlos bei seinem Versicherer erhält. Das europaweit einheitliche Formular enthält Ausfüllhilfen in zehn Sprachen – darunter auch in Polnisch.


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