Hände weg vom Parlamentsbeteiligungsgesetz

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 06.06.2012
Pressemitteilung vom: 06.06.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zu Überlegungen aus den Reihen der CDU, das Parlamentsbeteiligungsgesetz in ein "Einsatzrecht" der Bundesregierung umzuwandeln, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Gernot Erler: Der Vorschlag der ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 06.06.2012] Hände weg vom Parlamentsbeteiligungsgesetz


Zu Überlegungen aus den Reihen der CDU, das Parlamentsbeteiligungsgesetz in ein "Einsatzrecht" der Bundesregierung umzuwandeln, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Gernot Erler:

Der Vorschlag der CDU-Außenpolitiker Schockenhoff und Kiesewetter, das Parlamentsbeteiligungsgesetz zu einem "Einsatzrecht" der Bundesregierung und zu einem "Rückholrecht" des Bundestages umzuwandeln, ist ein Angriff auf elementare Rechte des Deutschen Bundestages.

Zur Erinnerung: Bereits 1994 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass grundsätzlich jeder bewaffnete Einsatz der Bundeswehr im Ausland der Zustimmung des Bundestages bedarf. Bestätigt wurde dieses Urteil durch eine Entscheidung von 2008, als das oberste deutsche Gericht befand, dass der Parlamentsvorbehalt immer dann gelte, "wenn nach dem jeweiligen Einsatzzusammenhang in den einzelnen rechtlichen und tatschlichen Umständen die Einbeziehung deutscher Soldaten in bewaffneten Auseinandersetzungen konkret zu erwarten ist".

Die Behauptung, der nationale Vorbehalt bei Auslandseinsätzen sei zu unflexibel im Hinblick auf die angestrebte Vertiefung der militärischen Integration innerhalb von NATO und EU, ist bisher von niemandem bewiesen worden. Das Gegenteil ist der Fall: Das Parlamentsbeteiligungsgesetz zeichnet sich durch eine hohe Flexibilität aus und regelt die unterschiedlichen Formen der Mitwirkung bereits heute. So ist eine konstitutive Beteiligung des Bundestages beim Einsatz deutscher Soldaten, die in internationalen Stäben außerhalb des Einsatzgebietes ihren Dienst leisten, nach geltender Rechtslage nicht erforderlich.

Hinzu kommt, das bislang kein einziger Auslandseinsatz der Bundeswehr nur deshalb nicht zustande kam, weil der Bundestag nicht rechtzeitig entscheidungsfähig war. Es war vielmehr die amtierende Bundesregierung, wie im Falle des Libyen-Einsatzes, die sich abseits der internationalen Gemeinschaft gestellt hat.

Die Argumentation der Union erfolgt nach einem altbekannten Muster:

Es wird ein Popanz aufgebaut, um dann im Gegenzug elementare Parlamentsrechte zu schleifen. Das werden wir nicht hinnehmen, sondern alles daran setzen, dass auch in Zukunft der Einsatz deutscher Soldaten im Ausland demokratisch und parlamentarisch legitimiert sein muss.


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