Entgeltungleichheit: Gesetzentwurf geht an den Ursachen vorbei
- Pressemitteilung der Firma Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln), 06.06.2012
Pressemitteilung vom: 06.06.2012 von der Firma Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) aus Köln
Kurzfassung: Die Fraktion der SPD hat kürzlich einen Gesetzentwurf für ein Entgeltgleichheitsgesetz in den Bundestag eingebracht. Sie will damit Arbeitgeber verpflichten, darüber Bericht zu erstatten, wie es in ihrem Betrieb um die Entgeltgleichheit von ...
[Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) - 06.06.2012] Entgeltungleichheit: Gesetzentwurf geht an den Ursachen vorbei
Die Fraktion der SPD hat kürzlich einen Gesetzentwurf für ein Entgeltgleichheitsgesetz in den Bundestag eingebracht. Sie will damit Arbeitgeber verpflichten, darüber Bericht zu erstatten, wie es in ihrem Betrieb um die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern bestellt ist. Doch der Ansatz geht an den Ursachen vorbei.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Unternehmen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Verwaltung mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten in regelmäßigen Abständen einen Entgeltbericht vorlegen müssen, der nach dem Geschlecht differenzierte Angaben ausweist. Unabhängige Sachverständige oder die Antidiskriminierungsstelle des Bundes überprüfen diese Berichte dann. Die Antidiskriminierungsstelle hat danach auch die Möglichkeit, Geldbußen zu verhängen, wenn z.B. Unternehmen binnen bestimmter Fristen nichts gegen eine zuvor festgestellte Entgeltungleichheit getan haben.
Der Entwurf vernachlässigt jedoch, dass das Phänomen der Entgeltungleichheit zum einen auf einer Vielzahl von Ursachen beruht: Knapp zwei Drittel des durchschnittlichen Entgeltunterschieds lassen sich allein etwa durch Unterschiede in der Ausbildung, Berufserfahrung, im Dienstalter, durch die Tätigkeit und weitere Faktoren erklären, wie das Statistische Bundesamt gezeigt hat.
Zum anderen wird durch die Berichtspflichten ein bürokratischer Aufwand für Unternehmen geschaffen, ohne dass mit diesem Verfahren zuverlässig eine Ungleichbehandlung nachgewiesen werden könnte. Denn Löhne zeigen auch Knappheiten: Gerade in Zeiten bestehender Fachkräfteengpässe kann es in individuellen Gehaltsverhandlungen und in bestimmten Berufen oder für bestimmte Qualifikationen notwendig sein, abweichende Löhne zu bezahlen.
Außerdem dürften Unternehmen grundsätzlich ein Eigeninteresse an funktionsgerechten und geschlechtsneutralen Entgeltstrukturen haben. Mit Logib-D (Lohngleichheit im Betrieb – Deutschland, www.logib-d.de) steht ihnen bereits heute und auf freiwilliger Basis ein Analyseinstrument zur Verfügung, mit dem sie den Ursachen von möglichen Entlohnungsunterschieden nachspüren können
Dr. Jörg Schmidt
Telefon: 030 27877-133
Die Fraktion der SPD hat kürzlich einen Gesetzentwurf für ein Entgeltgleichheitsgesetz in den Bundestag eingebracht. Sie will damit Arbeitgeber verpflichten, darüber Bericht zu erstatten, wie es in ihrem Betrieb um die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern bestellt ist. Doch der Ansatz geht an den Ursachen vorbei.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Unternehmen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Verwaltung mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten in regelmäßigen Abständen einen Entgeltbericht vorlegen müssen, der nach dem Geschlecht differenzierte Angaben ausweist. Unabhängige Sachverständige oder die Antidiskriminierungsstelle des Bundes überprüfen diese Berichte dann. Die Antidiskriminierungsstelle hat danach auch die Möglichkeit, Geldbußen zu verhängen, wenn z.B. Unternehmen binnen bestimmter Fristen nichts gegen eine zuvor festgestellte Entgeltungleichheit getan haben.
Der Entwurf vernachlässigt jedoch, dass das Phänomen der Entgeltungleichheit zum einen auf einer Vielzahl von Ursachen beruht: Knapp zwei Drittel des durchschnittlichen Entgeltunterschieds lassen sich allein etwa durch Unterschiede in der Ausbildung, Berufserfahrung, im Dienstalter, durch die Tätigkeit und weitere Faktoren erklären, wie das Statistische Bundesamt gezeigt hat.
Zum anderen wird durch die Berichtspflichten ein bürokratischer Aufwand für Unternehmen geschaffen, ohne dass mit diesem Verfahren zuverlässig eine Ungleichbehandlung nachgewiesen werden könnte. Denn Löhne zeigen auch Knappheiten: Gerade in Zeiten bestehender Fachkräfteengpässe kann es in individuellen Gehaltsverhandlungen und in bestimmten Berufen oder für bestimmte Qualifikationen notwendig sein, abweichende Löhne zu bezahlen.
Außerdem dürften Unternehmen grundsätzlich ein Eigeninteresse an funktionsgerechten und geschlechtsneutralen Entgeltstrukturen haben. Mit Logib-D (Lohngleichheit im Betrieb – Deutschland, www.logib-d.de) steht ihnen bereits heute und auf freiwilliger Basis ein Analyseinstrument zur Verfügung, mit dem sie den Ursachen von möglichen Entlohnungsunterschieden nachspüren können
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Über Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln):
Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln ist das führende private Wirtschaftsforschungsinstitut in Deutschland. Wir vertreten eine klare marktwirtschaftliche Position. Es ist unser Auftrag, das Verständnis wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Prozesse in Politik und Öffentlichkeit zu festigen und zu verbessern. Wir analysieren Fakten, zeigen Trends, ergründen Zusammenhänge – über die wir die Öffentlichkeit auf vielfältige Weise informieren.
Wir forschen nicht im Elfenbeinturm: Unsere Erkenntnisse sollen Diskussionen anstoßen. Unsere Ergebnisse helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Als Anwalt marktwirtschaftlicher Prinzipien entwerfen wir für die deutsche Volkswirtschaft und die Wirtschaftspolitik die bestmöglichen Strategien und fordern und fördern deren Umsetzung.
Firmenkontakt:
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