Aus für den CS Euroreal

Aus für den CS Euroreal
Kurzfassung: Der CS Euroreal, ein offener Immobilienfonds, der seit nunmehr zwei Jahren geschlossen gewesen ist, soll nun endgültig abgewickelt werden, das habe das Credit Suisse Asset Management am 21.05.2012 bekannt gegeben.
Aus für den CS Euroreal Aus für den CS Euroreal
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 06.06.2012] Der CS Euroreal, ein offener Immobilienfonds, der seit nunmehr zwei Jahren geschlossen gewesen ist, soll nun endgültig abgewickelt werden, das habe das Credit Suisse Asset Management am 21.05.2012 bekannt gegeben.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Credit Suisse Asset Management soll bei dem CS Euroreal, wie zuvor von dem SEB Immoinvest praktiziert, das Schicksal des Fonds in die Hände der Anleger gelegt habe. Der Fonds sollte zunächst am 21.05.2012 für einen Handelstag geöffnet werden um herauszufinden, ob das Fondsvermögen die Rückgabewünsche der Anleger vollständig werde erfüllen können.
Schon vor Ablauf des Handelstages am 21.05.2012 soll das Credit Suisse Asset Management gekannt gegeben haben, dass die Rückgabewünsche der Anleger das vorhandene Fondsvermögen überstiegen und damit die Liquidation des Fonds feststehe.
In den kommenden fünf Jahren, bis 2017, soll der CS Euroreal nun abgewickelt werden, das heißt, die im Fondsvermögen vorhandenen Immobilien müssen veräußert und der Erlös anteilig an die Anleger ausgekehrt werden. Die erste Ausschüttung soll im Dezember 2012 erfolgen.
Anlegern, denen der Fonds als äußerst sicher mit jederzeitiger Verfügbarkeit ihres Kapitals dargestellt wurden, ist zu empfehlen, ihre Beteiligung von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Hierin kann eine schuldhafte Falschberatung der Bank liegen, die zum Schadensersatzanspruch des Anlegers führt.
Ein weiterer Ansatzpunkt für eine Schadensersatzhaftung der Bank können Rückvergütungen sein, die die Bank für die Vermittlung des Fonds erhalten hat (sog. "Kick-Backs"), ohne sie gegenüber dem Anleger offenzulegen.
Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, wenn Sie sich schlecht beraten fühlen und Ihnen die Risiken Ihrer Beteiligung nicht dargestellt wurden. Die Rechtsanwälte von GRP Rainer vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.
Unsere Anwälte treten für Sie mit der Gegenseite in Kontakt, überprüfen etwaige Ansprüche und unterstützen Sie bei deren Durchsetzung - sei es außergerichtlich oder vor Gericht.

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