Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover

  • Pressemitteilung der Firma Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, 08.06.2012
Pressemitteilung vom: 08.06.2012 von der Firma Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover aus Laatzen

Kurzfassung: Parlament der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover tagt Keine Einigung bei Honorarkräften Fricke: Jetzt wird jeder Einzelfall geprüft Trotz intensiver Gespräche – eine schnelle Lösung für die an niedersächsischen ...

[Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover - 08.06.2012] Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover


Parlament der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover tagt Keine Einigung bei Honorarkräften Fricke: Jetzt wird jeder Einzelfall geprüft Trotz intensiver Gespräche – eine schnelle Lösung für die an niedersächsischen Schulen beschäftigten Honorarkräfte hatte Horst Fricke nicht im Gepäck: "Eine Einigung mit dem niedersächsischen Kultusministerium ist wieder nicht zustande gekommen", bedauerte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt auf der Vertreterversammlung des größten norddeutschen Rentenversicherers – und kritisierte erneut die abweichende Rechtsauffassung des Ministeriums bei den in Schulen beschäftigten Hilfskräften, die Arbeitsgemeinschaften leiten.

Obwohl sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse vorlägen, würden in vielen Fällen nur Honorarverträge abgeschlossen. Deshalb bekräftigte Fricke nochmals, jetzt alle infrage kommenden Schulen – und damit jeden Einzelfall – genau zu prüfen, um den zahlreichen schulischen Hilfskräften zu ihrem Recht zu verhelfen. Es geht um etwa 23.000 Fälle, und das Volumen liegt voraussichtlich um ein Vielfaches höher als die vom Landesrechnungshof genannten 2,3 Millionen Euro.

Auch die aktuellen Pläne des Bundesarbeitsministeriums, nach denen die Deutsche Rentenversicherung bis 2020 jährlich 100 Millionen Euro zusätzlich für Rehabilitationen ausgeben dürfen soll, kommentierte Fricke deutlich: "Zu wenig und eindeutig zu spät – die erst für 2017 geplante Anhebung des Budgets für Reha-Ausgaben geht ganz klar am Bedarf vorbei", erklärte der Vorstandsvorsitzende. Schon heute steige die Anzahl der Reha-Anträge wegen der demografischen Entwicklung unaufhaltsam an. So kletterten die Anträge bei der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover allein in diesem Jahr um fünf Prozent.

Bislang richtet sich der Reha-Deckel, also die Höhe der vom Gesetzgeber zugebilligten Ausgaben, nach der Entwicklung der Bruttolöhne. "Diese Regelung berücksichtigt aber den tatsächlichen Bedarf nicht", so Fricke. "Ganze 45.000 medizinische Rehabilitationen könnten nicht angeboten werden – das kommt die Rentenversicherung teuer zu stehen: Dann werden zwangsläufig mehr Menschen eine Erwerbsminderungsrente erhalten", erklärte Fricke, und der Grundsatz "Reha vor Rente" stehe erstmals auf dem Spiel. "Wir könnten nicht mehr mit der Reha sparen, weil der Gesetzgeber an der Reha spart."

Berufsorientierte Reha-Konzepte, modernisierte Kliniken und neue Strukturen – schon heute sei die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover zukunftsfest ausgerichtet und übernehme damit eine bundesweite Vorreiterrolle in der Rehabilitation, so Fricke. Hier in Bad Pyrmont habe das Haus bereits in den 90er-Jahren einen Meilenstein gesetzt, als die damaligen Landesversicherungsanstalten Braunschweig und Hannover als erste im Bundesgebiet eine trägerübergreifende Kooperation zweier Rehakliniken auf den Weg gebracht haben. Heute verzeichnet der Rentenversicherer in seinen Kliniken eine Auslastung von 99,5 Prozent – ein absoluter Spitzenwert in der Deutschen Rentenversicherung.

Die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover betreibt seit 117 Jahren eigene Kliniken, in denen sie medizinische Behandlungen nach neuesten Erkenntnissen anbietet. "Diese Entscheidung, eigene Kliniken zu betreiben, muss bei den Versicherungsträgern bleiben", sagte Professor Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Nach seinem Gutachten habe die Deutsche Rentenversicherung bei der Beurteilung und Einschätzung hierzu ein Vorrecht gegenüber staatlichen Stellen wie etwa dem Rechnungshof. Nr. 9/12


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