Kulturstaatsminister Bernd Neumann fördert bedeutende Kultureinrichtungen in Ostdeutschland mit weiteren 4,1 Mio. Euro

  • Pressemitteilung der Firma Bundesregierung, 08.06.2012
Pressemitteilung vom: 08.06.2012 von der Firma Bundesregierung aus Berlin

Kurzfassung: Aus dem Förderprogramm des Kulturstaatsministers "Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Ostdeutschland" hat der Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann, insgesamt 4,1 Mio. Euro für bedeutende Kulturprojekte in den neuen ...

[Bundesregierung - 08.06.2012] Kulturstaatsminister Bernd Neumann fördert bedeutende Kultureinrichtungen in Ostdeutschland mit weiteren 4,1 Mio. Euro


Aus dem Förderprogramm des Kulturstaatsministers "Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Ostdeutschland" hat der Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann, insgesamt 4,1 Mio. Euro für bedeutende Kulturprojekte in den neuen Bundesländern zur Verfügung gestellt.

Geförderte Projekte sind u. a. die Fertigstellung des Kunstmuseums in Ahrenshoop in Mecklenburg-Vorpommern, die Erweiterung des Kleist-Museums Frankfurt/Oder und die Sanierung des Klosterstifts Neuzelle im Land Brandenburg, die Sanierung von Schloss Altenstein und der Veste Heldburg in Thüringen sowie weitere Projekte in Sachsen und Sachsen/ Anhalt.

Kulturstaatsminister Bernd Neumann betonte: "In den vergangenen Jahren konnten wir mit dem Bundesprogramm die kulturelle Infrastruktur in den neuen Bundesländern erheblich verbessern und viele bedeutende Kultureinrichtungen und Projekte unterstützen. Damit stärkt der Bund die kulturelle Anziehungskraft in den einzelnen Regionen erheblich und trägt in vorbildlicher Weise seine Verantwortung zur Erhaltung und Präsentation des nationalen Kulturerbes in Ostdeutschland."

Mit dem Förderprogramm "Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Ostdeutschland" leistet der Kulturstaatsminister seit 2004 zusätzliche Unterstützung für die Kulturarbeit in den neuen Bundesländern. Das Programm soll in hohem Maße zur Verbesserung der Attraktivität von Kultureinrichtungen, der Modernisierung von wichtigen Kulturgebäuden und zur Verbesserung der überregionalen Ausstrahlung von herausgehobenen Institutionen beitragen.

Vorschlagsberechtigt sind die ostdeutschen Bundesländer – diese müssen eine "Ko-Finanzierung" in Höhe von 50 Prozent der Bundesförderung erbringen. In den Jahren 2004 bis einschließlich 2012 sind vom Bund annähernd 58 Mio. Euro für herausragende Kultureinrichtungen und -projekte bereitgestellt worden.


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