Umweltminister fordert verpflichtende Rücknahme von Energiesparlampen im Handel
- Pressemitteilung der Firma Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN), 12.06.2012
Pressemitteilung vom: 12.06.2012 von der Firma Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) aus Erfurt
Kurzfassung: Reinholz: "Gebrauchte Energiesparlampen gehören nicht in den Hausmüll" Thüringens Umweltminister Jürgen Reinholz fordert die Einführung eines verpflichtenden Rücknahmesystems für gebrauchte Energiesparlampen im Handel. Reinholz hat ...
[Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) - 12.06.2012] Umweltminister fordert verpflichtende Rücknahme von Energiesparlampen im Handel
Reinholz: "Gebrauchte Energiesparlampen gehören nicht in den Hausmüll"
Thüringens Umweltminister Jürgen Reinholz fordert die Einführung eines verpflichtenden Rücknahmesystems für gebrauchte Energiesparlampen im Handel. Reinholz hat Bundesumweltminister Peter Altmaier aufgefordert, auf Bundesebene eine entsprechende rechtliche Regelung anzustoßen. Auch bei der Umweltministerkonferenz der Bundeslän-der vom 20. bis 22. Juni in Schleswig wird sich Minister Reinholz für eine solche Rück-nahmepflicht einsetzen.
Energiesparlampen gehören wegen des darin enthaltenen giftigen Quecksilbers nicht in die Mülltonne. Bisher gibt es aber in Deutschland kein etabliertes, dichtes Netz an Rück-nahmestellen. Das gerade erst aktualisierte europäische Recht zur Entsorgung elektroni-scher Geräte sieht zwar eine Rücknahmepflicht vor, lässt jedoch Ausnahmen zu, wenn freiwillige Systeme genauso effektiv sind. "Ein Blick auf die Landkarte zeigt, dass dies nicht funktioniert", sagte Reinholz. "Freiwilligkeit alleine reicht nicht. Gerade im ländli-chen Raum, auch bei uns hier in Thüringen, gibt es riesige Lücken im freiwilligen Rück-nahmenetz des Handels. Niemand fährt zig Kilometer, um eine Energiesparlampe zu-rückzugeben. Dies wäre auch ökologischer Unfug." Deshalb müsse der Bund nun handeln und eine verpflichtende Rücknahme im Handel auf den Weg bringen. Alle Geschäfte ab einer bestimmten Größe, die Energiesparlampen verkaufen, müssten im Rahmen der Produktverantwortung die Lampen später auch zurücknehmen, so der Minister.
Reinholz appellierte zudem an die Bevölkerung, gebrauchte Energiesparlampen auch nicht in die Hausmülltonne zu werfen, so lange noch keine Rücknahmepflicht des Handels besteht. Die Lampen sollten entweder an einem der kommunalen Recyclinghöfe ab-gegeben werden oder bei den Geschäften, die am freiwilligen Rücknahmesystem "Lightcycle" des Handels teilnehmen. Informationen über teilnehmende Geschäfte findet man unter www.lightcycle.de.
Hintergrund
Die so genannte "Elektroschrott-Richtlinie" der EU (WEEE-RL) wurde am 27. Januar 2012 novelliert. Sie enthält unter anderem eine Rücknahmeverpflichtung des Handels für kleinste Geräte (unter 25 Zentimeter, also Energiesparlampen, Mobiltelefone, Rasierap-parate und ähnliches). Sie soll nur für Händler gelten, die über eine Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronik-Geräte von über 400 Quadratmeter verfügen.
Andreas Maruschke
Pressesprecher
Beethovenstraße 3 • 99096 Erfurt
Tel: (03 61) 37-99 930 • Fax: (03 61) 37-99 939 • E-Mail: pressestelle@tmlfun.thueringen.de • Internet: www.thueringen.de/tmlfun
Reinholz: "Gebrauchte Energiesparlampen gehören nicht in den Hausmüll"
Thüringens Umweltminister Jürgen Reinholz fordert die Einführung eines verpflichtenden Rücknahmesystems für gebrauchte Energiesparlampen im Handel. Reinholz hat Bundesumweltminister Peter Altmaier aufgefordert, auf Bundesebene eine entsprechende rechtliche Regelung anzustoßen. Auch bei der Umweltministerkonferenz der Bundeslän-der vom 20. bis 22. Juni in Schleswig wird sich Minister Reinholz für eine solche Rück-nahmepflicht einsetzen.
Energiesparlampen gehören wegen des darin enthaltenen giftigen Quecksilbers nicht in die Mülltonne. Bisher gibt es aber in Deutschland kein etabliertes, dichtes Netz an Rück-nahmestellen. Das gerade erst aktualisierte europäische Recht zur Entsorgung elektroni-scher Geräte sieht zwar eine Rücknahmepflicht vor, lässt jedoch Ausnahmen zu, wenn freiwillige Systeme genauso effektiv sind. "Ein Blick auf die Landkarte zeigt, dass dies nicht funktioniert", sagte Reinholz. "Freiwilligkeit alleine reicht nicht. Gerade im ländli-chen Raum, auch bei uns hier in Thüringen, gibt es riesige Lücken im freiwilligen Rück-nahmenetz des Handels. Niemand fährt zig Kilometer, um eine Energiesparlampe zu-rückzugeben. Dies wäre auch ökologischer Unfug." Deshalb müsse der Bund nun handeln und eine verpflichtende Rücknahme im Handel auf den Weg bringen. Alle Geschäfte ab einer bestimmten Größe, die Energiesparlampen verkaufen, müssten im Rahmen der Produktverantwortung die Lampen später auch zurücknehmen, so der Minister.
Reinholz appellierte zudem an die Bevölkerung, gebrauchte Energiesparlampen auch nicht in die Hausmülltonne zu werfen, so lange noch keine Rücknahmepflicht des Handels besteht. Die Lampen sollten entweder an einem der kommunalen Recyclinghöfe ab-gegeben werden oder bei den Geschäften, die am freiwilligen Rücknahmesystem "Lightcycle" des Handels teilnehmen. Informationen über teilnehmende Geschäfte findet man unter www.lightcycle.de.
Hintergrund
Die so genannte "Elektroschrott-Richtlinie" der EU (WEEE-RL) wurde am 27. Januar 2012 novelliert. Sie enthält unter anderem eine Rücknahmeverpflichtung des Handels für kleinste Geräte (unter 25 Zentimeter, also Energiesparlampen, Mobiltelefone, Rasierap-parate und ähnliches). Sie soll nur für Händler gelten, die über eine Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronik-Geräte von über 400 Quadratmeter verfügen.
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Über Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN):
1994 wurden das Landwirtschaftsministerium und das Umweltministerium des Freistaats Thüringen neu strukturiert und zu einem Ministerium zusammengefaßt. Das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU) ist für die Aufgaben, die es in seiner Bezeichnung führt, zuständig. Es gliedert sich in acht Abteilungen. Gegenwärtig gehören dem Ministerium ca. 390 Mitarbeiter an: Beamte, Angestellte und Arbeiter.
Natur, Umwelt und Landwirtschaft sind besonders eng miteinander verbunden. Einerseits können die Ziele von Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege nur mit der Landwirtschaft und Forstwirtschaft erfogreich verwirklicht werden und andererseits ist ein funktionsfähiger Naturhaushalt unsere Existenzgrundlage. Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehört eine Reihe von Fachbehörden und Einrichtungen, die u. a. dafür die wissenschaftlichen und fachlichen Zuarbeiten und den Verwaltungsvollzug leisten:
- die Thüringer Landesanstalt für Umwelt,
- die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft,
- die Thüringer Landesanstalt für Geologie
- die Thüringer Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft
- 4 Staatliche Umweltämter
- 1 Nationalpark, Naturparke und Biosphärenreservate
- 12 Landwirtschaftsämter
- 3 Flurneuordnungsämter
- 54 Forstämter
sowie ein Thüringer Oberbergamt und zwei Bergämter.
Firmenkontakt:
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Pressesprecher
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1994 wurden das Landwirtschaftsministerium und das Umweltministerium des Freistaats Thüringen neu strukturiert und zu einem Ministerium zusammengefaßt. Das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU) ist für die Aufgaben, die es in seiner Bezeichnung führt, zuständig. Es gliedert sich in acht Abteilungen. Gegenwärtig gehören dem Ministerium ca. 390 Mitarbeiter an: Beamte, Angestellte und Arbeiter.
Natur, Umwelt und Landwirtschaft sind besonders eng miteinander verbunden. Einerseits können die Ziele von Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege nur mit der Landwirtschaft und Forstwirtschaft erfogreich verwirklicht werden und andererseits ist ein funktionsfähiger Naturhaushalt unsere Existenzgrundlage. Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehört eine Reihe von Fachbehörden und Einrichtungen, die u. a. dafür die wissenschaftlichen und fachlichen Zuarbeiten und den Verwaltungsvollzug leisten:
- die Thüringer Landesanstalt für Umwelt,
- die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft,
- die Thüringer Landesanstalt für Geologie
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- 4 Staatliche Umweltämter
- 1 Nationalpark, Naturparke und Biosphärenreservate
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