Schüler konsequent vor sexuellem Missbrauch schützen

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 12.06.2012
Pressemitteilung vom: 12.06.2012 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Sexueller Kontakt zu Schülern soll für alle Lehrer strafrechtliche Konsequenzen haben Der Bundesgerichtshof hat mit einer gestern veröffentlichten Entscheidung vom 25. April 2012 die Verurteilung eines Realschullehrers wegen 12-fachen sexuellen ...

[CDU/CSU-Fraktion - 12.06.2012] Schüler konsequent vor sexuellem Missbrauch schützen


Sexueller Kontakt zu Schülern soll für alle Lehrer strafrechtliche Konsequenzen haben

Der Bundesgerichtshof hat mit einer gestern veröffentlichten Entscheidung vom 25. April 2012 die Verurteilung eines Realschullehrers wegen 12-fachen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen aufgehoben. Der Lehrer hatte ein sexuelles Verhältnis zu einer 14 bzw. 15 Jahre alten Schülerin seiner Schule, in deren Klasse er nur vertretungsweise unterrichtete. Dazu erklärte die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht sich durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in ihrer Forderung bestärkt, dass die gesetzliche Lücke im Schutz von Schülern gegen sexuelle Übergriffe von Lehrern dringend geschlossen werden muss. Es darf nicht länger vom Stundenplan abhängen, ob sexuelle Kontakte zu Schülern für einen Lehrer strafbar sind.

Erst im Dezember 2011 hat das Oberlandesgericht Koblenz einen Lehrer freigesprochen, der wiederholt Sex mit einer 14-jährigen Schülerin hatte. Eine Verurteilung scheiterte daran, dass der Lehrer diese Schülerin nur aushilfsweise persönlich unterrichtet hatte. Der Bundesgerichthof hat jetzt in einem ähnlich gelagerten Fall die Verurteilung eines Realschullehrers zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe aufgehoben. Das Landgericht Bochum muss nun erneut die Frage der Strafbarkeit prüfen. Auch dieses Verfahren kann mit einem Freispruch des Lehrers enden. Hier besteht eine empfindliche Schutzlücke, die wir nicht länger hinnehmen dürfen.

Bislang stellt der einschlägige Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB) entscheidend darauf ab, ob der Schüler dem Lehrer "zur Erziehung…anvertraut ist". Daran können z.B. Zweifel bestehen, wenn ein Lehrer Schülerinnen und Schüler nur als Vertretungslehrer oder in freiwilligen Arbeitsgemeinschaften betreut.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion tritt deshalb für eine Ergänzung der Strafvorschrift ein. Wir müssen sicherstellen, dass sexuelle Kontakte zu Schülern für alle Lehrer einer Schule strafrechtliche Konsequenzen haben


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