Volksbegehren 'Nein zu Studienbeiträgen in Bayern'beim Innenministerium beantragt

  • Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 12.06.2012
Pressemitteilung vom: 12.06.2012 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München

Kurzfassung: Am Dienstag, den 12. Juni 2012 wurde ein Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens "Nein zu Studienbeiträgen in Bayern" im Bayerischen Staatsministerium des Innern übergeben. Das Innenministerium prüft nunmehr die gesetzlichen Voraussetzungen ...

[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 12.06.2012] Volksbegehren "Nein zu Studienbeiträgen in Bayern"beim Innenministerium beantragt


Am Dienstag, den 12. Juni 2012 wurde ein Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens "Nein zu Studienbeiträgen in Bayern" im Bayerischen Staatsministerium des Innern übergeben. Das Innenministerium prüft nunmehr die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens. Hält es diese für nicht gegeben, legt es den Antrag dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vor, der dann über die Zulassung zu entscheiden hätte. Bejaht hingegen das Innenministerium die gesetzlichen Voraussetzungen, macht es das Volksbegehren innerhalb von sechs Wochen ab Antragseingang, also bis spätestens 24. Juli 2012 im Bayerischen Staatsanzeiger bekannt. Zugleich legt es die zweiwöchige Frist fest, innerhalb der die Eintragungen für das Volksbegehren vorgenommen werden können. Die Eintragungsfrist beginnt frühestens acht, spätestens zwölf Wochen nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger. Weitere Informationen zum Thema Volksbegehren sind unter http://www.stmi.bayern.de/buerger/wahlen/volksbegehren/ abrufbar.


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Über Bayerisches Staatsministerium des Innern:
Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.

Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.

Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.

Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.

An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.

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