De-Mail-Gesetz: Experten sehen erheblichen Nachbesserungsbedarf

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 08.02.2011
Pressemitteilung vom: 08.02.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Anlaesslich der von der SPD-Bundestagsfraktion beantragten Sachverstaendigen-Anhoerung des Innenausschusses im Deutschen Bundestag zum De-Mail-Gesetz am 7. Februar 2011 erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerold ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 08.02.2011] De-Mail-Gesetz: Experten sehen erheblichen Nachbesserungsbedarf


Anlaesslich der von der SPD-Bundestagsfraktion beantragten Sachverstaendigen-Anhoerung des Innenausschusses im Deutschen Bundestag zum De-Mail-Gesetz am 7. Februar 2011 erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerold Reichenbach:

Die Anhoerung hat eines deutlich gemacht: Das Gesetz ist in der vorliegenden Form auch mit den von der Koalition nachgereichten Aenderungen nicht zustimmungsfaehig. Die Experten haben sich in der heutigen Anhoerung mehrheitlich gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den De-Mail-Diensten ausgesprochen. Alle Sachverstaendigen bescheinigten dem schwarz-gelben Gesetzentwurf erhebliche Maengel und forderten Nachbesserungen.

Im Bereich der rechtsverbindlichen Zustellung wurde die Form der Abholbestaetigung bemaengelt. Nur weil eine Mail eingegangen ist, heisst das nicht, dass der Verbraucher sie unter zahlreichen anderen auch zur Kenntnis genommen hat. Zum anderen kritisierten die Sachverstaendigen die neue Zustellungsfiktion im Verwaltungsverfahren. Mit ihr wird dem Empfaenger der schwarze Peter zugeschoben. Denn mit der Gesetzesaenderung muss nunmehr der Empfaenger nicht nur glaubhaft machen, sondern nachweisen, dass ein Dokument nicht oder zu einem spaeteren Zeitpunkt elektronisch zugegangen ist. Allein dieser Nachweis wird dem Nutzer im Internet schon aus technischen Gruenden kaum moeglich sein.

Selbst die von den Regierungsfraktionen benannten Experten bemaengelten, dass der Auskunftsanspruch ueber die personenbezogen Daten von pseudonymisierten De-Mail-Konten gegenueber den Providern von zu niedrigen Voraussetzungen abhaenge. Eine Abwaegung und Entscheidung hierueber koenne nicht - wie im Gesetz vorgesehen - der Provider vornehmen, dies koenne nur durch einen Richter geschehen.

Auch das Fehlen einer Regelung im Falle der Insolvenz durch einen Provider wurde als gravierender Mangel des Gesetzes von den Experten offengelegt. Ebenso haben die Sachverstaendigen erhebliche Bedenken, was die simple Ausgestaltung des Identitaetsnachweises betrifft. Dieser oeffne betruegerischen Machenschaften Tuer und Tor Bei der Problematik der Ende-zu-Ende-Verschluesselung gingen die Experten-Meinungen auseinander. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht es nach der Anhoerung aber als erwiesen an, dass ein Angebot der Ende-zu-Ende-Verschluesselung durch die Provider mit geringem Aufwand moeglich ist.

Wenn die Koalition das Projekt De-Mail zum Laufen bringen will, dann muss sie noch ganz erheblich nachbessern.


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