Neuregelung des Vollzuges der Sicherungsverwahrung
- Pressemitteilung der Firma Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, 13.06.2012
Pressemitteilung vom: 13.06.2012 von der Firma Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen aus Düsseldorf
Kurzfassung: Kutschaty: "Die Länder haben ihre Hausaufgaben gemacht - jetzt ist der Bund gefordert" Auf der vergangenen Konferenz in Halle (Saale) haben die Justizministerinnen und Justizminister der Bundesländer und die Bundesjustizministerin beschlossen, ...
[Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen - 13.06.2012] Neuregelung des Vollzuges der Sicherungsverwahrung
Kutschaty: "Die Länder haben ihre Hausaufgaben gemacht - jetzt ist der Bund gefordert"
Auf der vergangenen Konferenz in Halle (Saale) haben die Justizministerinnen und Justizminister der Bundesländer und die Bundesjustizministerin beschlossen, eine Arbeitsgruppe unter der Federführung von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen einzusetzen, in der gesetzliche Grundlagen zur Neuregelung des Vollzuges der Sicherungsverwahrung erarbeitet werden sollen.
"Die Arbeitsgruppe hatte einige Herausforderungen zu meistern. So galt es, nicht nur die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen, sondern auch die wesentlichen Leitlinien des Bundesgesetzgebers zu berücksichtigen. Unser Ziel war es", so NRW-Justizminister Thomas Kutschaty, "Vorschläge zu erarbeiten, die einen freiheitsorientierten und therapiegerichteten Vollzug ermöglicht, um die Gefährlichkeit der Untergebrachten möglichst effektiv zu mindern."
In dem Papier, das bei der Justizministerkonferenz am heutigen Mittwoch (13.06.) in Wiesbaden eingebracht und diskutiert wird, hat die Arbeitsgruppe unter anderem vorgeschlagen, die Alltagsgestaltung konsequent im Abstand zum Strafvollzug zu regeln und Einschränkungen auf das Unumgängliche zu reduzieren. Insbesondere wird vorgeschlagen, künftig einen ausreichend großen Wohn- und Schlafraum zur eigenen Nutzung mit getrenntem Sanitärbereich auch mit eigenen Gegenständen auszustatten. Der soziale Empfangsraum soll gestärkt werden, indem mehr Außenkontakte zugelassen werden und innerhalb der Einrichtung sollen sich die Untergebrachten grundsätzlich freier bewegen können. Auch die Nutzung moderner Kommunikationsmittel und der Anspruch der Untergebrachten auf Selbstverpflegung sollte nach den Vorschlägen der Arbeitsgruppe grundsätzlich zugelassen werden. Sinnvolle Beschäftigungsmaßnahmen, auch in Form von Arbeitstherapie, sowie schulische und berufliche Bildung sollen den Sicherungsverwahrten angeboten werden. Eine umfassende, wissenschaftlich orientierte Behandlungsuntersuchung wird nach den Vorstellungen der Arbeitsgruppe künftig Grundlage eines detaillierten Vollzugsplans sein. Supervision und Fortbildung der Bediensteten ist ebenfalls vorgesehen. Auch eine stufenweise Erprobung in vollzugsöffnenden Maßnahmen die der Entlassungsvorbereitung dienen, ist vorgesehen.
"Der Arbeitsgruppe ist es gelungen, bei nahezu allen wichtigen Änderungsvorschlägen Einstimmigkeit in der Sache zu erzielen. Insgesamt ist so ein stimmiges therapiegerichtetes und freiheitsorientiertes Konzept entstanden. Dabei hat, auch dies halte ich für erwähnenswert, die Arbeitsgruppe die aus dem Strafvollzug bekannten Sicherheitsaspekte unangetastet gelassen", macht der NRW-Minister deutlich. Hierzu ist aber anzumerken, dass sich die erarbeiteten Regelungen bewusst nicht als Mustergesetzentwurf verstehen. Sie haben beispielhaften Charakter und sollen aufzeigen, mit welcher Formulierung die als notwendig erachteten Neuregelungen im künftigen Vollzug der Sicherungsverwahrung grundsätzlich umgesetzt werden könnten.
Noch steht eine Beschlussfassung des Bundesgesetzgebers über die wesentlichen Leitlinien der Sicherungsverwahrung aus. Justizminister Kutschaty: "Die Länder haben ihre Hausaufgaben gemacht und mit dem Grundlagenentwurf der Arbeitsgruppe einen Meilenstein gelegt, jetzt ist der Bundesgesetzgeber gefordert. Der Bund muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai vergangenen Jahres das Recht der Sicherungsverwahrung neu ordnen. Soweit es dabei um den Vollzug dieser Freiheitsentziehung geht, haben Bund und Länder weitgehend einvernehmlich tragfähige Regelungen gefunden. Offen geblieben ist noch immer, wie künftig mit hochgefährlichen, psychisch gestörten Gewalt- und Sexualstraftätern umzugehen ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte einen Weg aufgezeigt, wie diese Straftäter auch weiterhin geschlossen untergebracht werden können. Darauf aufbauend hat Nordrhein-Westfalen bereits im August vergangenen Jahres konkrete Vorschläge für eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage vorgelegt. Seit mehr als einem halben Jahr verschließt sich die Bundesjustizministerin unseren Vorschlägen, die von der Mehrheit der Länder in zwei Justizministerkonferenzen mitgetragen worden sind", so der NRW-Justizminister.
Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@jm.nrw.de
Kutschaty: "Die Länder haben ihre Hausaufgaben gemacht - jetzt ist der Bund gefordert"
Auf der vergangenen Konferenz in Halle (Saale) haben die Justizministerinnen und Justizminister der Bundesländer und die Bundesjustizministerin beschlossen, eine Arbeitsgruppe unter der Federführung von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen einzusetzen, in der gesetzliche Grundlagen zur Neuregelung des Vollzuges der Sicherungsverwahrung erarbeitet werden sollen.
"Die Arbeitsgruppe hatte einige Herausforderungen zu meistern. So galt es, nicht nur die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen, sondern auch die wesentlichen Leitlinien des Bundesgesetzgebers zu berücksichtigen. Unser Ziel war es", so NRW-Justizminister Thomas Kutschaty, "Vorschläge zu erarbeiten, die einen freiheitsorientierten und therapiegerichteten Vollzug ermöglicht, um die Gefährlichkeit der Untergebrachten möglichst effektiv zu mindern."
In dem Papier, das bei der Justizministerkonferenz am heutigen Mittwoch (13.06.) in Wiesbaden eingebracht und diskutiert wird, hat die Arbeitsgruppe unter anderem vorgeschlagen, die Alltagsgestaltung konsequent im Abstand zum Strafvollzug zu regeln und Einschränkungen auf das Unumgängliche zu reduzieren. Insbesondere wird vorgeschlagen, künftig einen ausreichend großen Wohn- und Schlafraum zur eigenen Nutzung mit getrenntem Sanitärbereich auch mit eigenen Gegenständen auszustatten. Der soziale Empfangsraum soll gestärkt werden, indem mehr Außenkontakte zugelassen werden und innerhalb der Einrichtung sollen sich die Untergebrachten grundsätzlich freier bewegen können. Auch die Nutzung moderner Kommunikationsmittel und der Anspruch der Untergebrachten auf Selbstverpflegung sollte nach den Vorschlägen der Arbeitsgruppe grundsätzlich zugelassen werden. Sinnvolle Beschäftigungsmaßnahmen, auch in Form von Arbeitstherapie, sowie schulische und berufliche Bildung sollen den Sicherungsverwahrten angeboten werden. Eine umfassende, wissenschaftlich orientierte Behandlungsuntersuchung wird nach den Vorstellungen der Arbeitsgruppe künftig Grundlage eines detaillierten Vollzugsplans sein. Supervision und Fortbildung der Bediensteten ist ebenfalls vorgesehen. Auch eine stufenweise Erprobung in vollzugsöffnenden Maßnahmen die der Entlassungsvorbereitung dienen, ist vorgesehen.
"Der Arbeitsgruppe ist es gelungen, bei nahezu allen wichtigen Änderungsvorschlägen Einstimmigkeit in der Sache zu erzielen. Insgesamt ist so ein stimmiges therapiegerichtetes und freiheitsorientiertes Konzept entstanden. Dabei hat, auch dies halte ich für erwähnenswert, die Arbeitsgruppe die aus dem Strafvollzug bekannten Sicherheitsaspekte unangetastet gelassen", macht der NRW-Minister deutlich. Hierzu ist aber anzumerken, dass sich die erarbeiteten Regelungen bewusst nicht als Mustergesetzentwurf verstehen. Sie haben beispielhaften Charakter und sollen aufzeigen, mit welcher Formulierung die als notwendig erachteten Neuregelungen im künftigen Vollzug der Sicherungsverwahrung grundsätzlich umgesetzt werden könnten.
Noch steht eine Beschlussfassung des Bundesgesetzgebers über die wesentlichen Leitlinien der Sicherungsverwahrung aus. Justizminister Kutschaty: "Die Länder haben ihre Hausaufgaben gemacht und mit dem Grundlagenentwurf der Arbeitsgruppe einen Meilenstein gelegt, jetzt ist der Bundesgesetzgeber gefordert. Der Bund muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai vergangenen Jahres das Recht der Sicherungsverwahrung neu ordnen. Soweit es dabei um den Vollzug dieser Freiheitsentziehung geht, haben Bund und Länder weitgehend einvernehmlich tragfähige Regelungen gefunden. Offen geblieben ist noch immer, wie künftig mit hochgefährlichen, psychisch gestörten Gewalt- und Sexualstraftätern umzugehen ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte einen Weg aufgezeigt, wie diese Straftäter auch weiterhin geschlossen untergebracht werden können. Darauf aufbauend hat Nordrhein-Westfalen bereits im August vergangenen Jahres konkrete Vorschläge für eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage vorgelegt. Seit mehr als einem halben Jahr verschließt sich die Bundesjustizministerin unseren Vorschlägen, die von der Mehrheit der Länder in zwei Justizministerkonferenzen mitgetragen worden sind", so der NRW-Justizminister.
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