SPD macht ernst: Gleicher Lohn für Frauen und Männer per Gesetz
- Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 14.06.2012
Pressemitteilung vom: 14.06.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin
Kurzfassung: Anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag zu dem Entwurf für ein Gesetz zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern erklären die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks und die ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 14.06.2012] SPD macht ernst: Gleicher Lohn für Frauen und Männer per Gesetz
Anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag zu dem Entwurf für ein Gesetz zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern erklären die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks und die Sprecherin der Arbeitsgruppe Gleichstellungspolitik Christel Humme:
Die SPD-Bundestagsfraktion hat als erste Fraktion einen Gesetzentwurf zur tatsächlichen Durchsetzung von Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern in den Deutschen Bundestag eingebracht, der heute in erster Lesung beraten wird. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist bereits geltendes Recht.
Dennoch hält sich die Lohnlücke in Deutschland hartnäckig bei skandalösen 23 Prozent.
Damit Entgeltgleichheit erreicht werden kann, benötigen wir Transparenz über die im Betrieb vorhandenen Lohnstrukturen. Daher ist die Herstellung von Transparenz auch Kernelement des Gesetzentwurfs. Denn aus der Höhe des gezahlten Lohns wird heutzutage immer noch ein Geheimnis gemacht. Alle Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten werden dazu verpflichtet, ihre Entgeltstrukturen zu analysieren und einer anschließenden Prüfung zu unterziehen. Erst dann ist es möglich, eine vorhandene Entgeltdiskriminierung zu beseitigen. Dies obliegt den Betrieben selbst. Der Staat stülpt ihnen kein neues Entgeltsystem über. Die Arbeitgeberseite macht sich gemeinsam mit Vertretern der Arbeitnehmerschaft und einer sachverständigen Person auf den Weg die Entgeltdiskriminierung zu beseitigen. Geschieht dies nicht, so kann die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Bußgelder verhängen. Der Gesetzentwurf sieht auch auf Veranlassung eine Überprüfung von Tarifverträgen vor.
Seit Jahren begehen wir den Equal Pay Day und beklagen die große Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Klagen allein hilft nicht, hier besteht dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Die SPD macht ernst, während die Bundesregierung weiterhin auf Freiwilligkeit setzt und lediglich zusieht.
© 2012 SPD-Bundestagsfraktion - Internet: http://www.spdfraktion.de V.i.S.d.P. Herausgeber Thomas Oppermann MdB, Redaktion Hannes Schwarz TELEFON (030) 227-522 82 / (030) 227-511 18 TELEFAX (030) 227-568 69 E-MAIL presse@spdfraktion.DE
Anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag zu dem Entwurf für ein Gesetz zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern erklären die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks und die Sprecherin der Arbeitsgruppe Gleichstellungspolitik Christel Humme:
Die SPD-Bundestagsfraktion hat als erste Fraktion einen Gesetzentwurf zur tatsächlichen Durchsetzung von Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern in den Deutschen Bundestag eingebracht, der heute in erster Lesung beraten wird. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist bereits geltendes Recht.
Dennoch hält sich die Lohnlücke in Deutschland hartnäckig bei skandalösen 23 Prozent.
Damit Entgeltgleichheit erreicht werden kann, benötigen wir Transparenz über die im Betrieb vorhandenen Lohnstrukturen. Daher ist die Herstellung von Transparenz auch Kernelement des Gesetzentwurfs. Denn aus der Höhe des gezahlten Lohns wird heutzutage immer noch ein Geheimnis gemacht. Alle Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten werden dazu verpflichtet, ihre Entgeltstrukturen zu analysieren und einer anschließenden Prüfung zu unterziehen. Erst dann ist es möglich, eine vorhandene Entgeltdiskriminierung zu beseitigen. Dies obliegt den Betrieben selbst. Der Staat stülpt ihnen kein neues Entgeltsystem über. Die Arbeitgeberseite macht sich gemeinsam mit Vertretern der Arbeitnehmerschaft und einer sachverständigen Person auf den Weg die Entgeltdiskriminierung zu beseitigen. Geschieht dies nicht, so kann die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Bußgelder verhängen. Der Gesetzentwurf sieht auch auf Veranlassung eine Überprüfung von Tarifverträgen vor.
Seit Jahren begehen wir den Equal Pay Day und beklagen die große Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Klagen allein hilft nicht, hier besteht dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Die SPD macht ernst, während die Bundesregierung weiterhin auf Freiwilligkeit setzt und lediglich zusieht.
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Über SPD-Bundestagsfraktion:
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 222 Abgeordneten zusammen.
Alle Abgeordneten, die im September 2005 gewählt wurden und der SPD angehören, bilden die SPD-Bundestagsfraktion.
In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.
Firmenkontakt:
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Alle Abgeordneten, die im September 2005 gewählt wurden und der SPD angehören, bilden die SPD-Bundestagsfraktion.
In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.
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