OECD prüft Auswirkungen guter Gesetzgebung auf Kosten und Nutzen von Gesetzen. Workshop der OECD "Re-Boosting Growth: Overcoming Challenges to Measuri
- Pressemitteilung der Firma Bundesregierung, 14.06.2012
Pressemitteilung vom: 14.06.2012 von der Firma Bundesregierung aus Berlin
Kurzfassung: Am 11. und 12. Juni richteten das Bundeskanzleramt und der Nationale Normenkontrollrat einen Workshop der OECD aus. Über 70 Teilnehmer aus 22 Staaten diskutierten im Bundeskanzleramt über anderthalb Tage unter anderem darüber, wie die ...
[Bundesregierung - 14.06.2012] OECD prüft Auswirkungen guter Gesetzgebung auf Kosten und Nutzen von Gesetzen. Workshop der OECD "Re-Boosting Growth: Overcoming Challenges to Measuring and Reducing Compliance Costs" in Berlin
Am 11. und 12. Juni richteten das Bundeskanzleramt und der Nationale Normenkontrollrat einen Workshop der OECD aus. Über 70 Teilnehmer aus 22 Staaten diskutierten im Bundeskanzleramt über anderthalb Tage unter anderem darüber, wie die Auswirkungen gesetzlicher Regelungen messbar und damit transparent gemacht werden können.
Sowohl das OECD-Sekretariat als auch Staatsminister Eckart von Klaeden, Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, werteten den Workshop als vollen Erfolg: " Das große internationale Interesse zeigt uns, dass die Bundesregierung mit ihrem Ansatz in Sachen Bürokratieabbau auf dem richtigen Weg ist. Die Messung der gesamten Kosten, die Gesetze verursachen, ist auch aus Sicht vieler OECD-Mitgliedstaaten ein sehr wichtiges Instrument im Werkzeugkasten der besseren Rechtsetzung. Die Bundesregierung unterstützt die weiteren Ansätze der OECD auf diesem Gebiet", sagte Staatsminister von Klaeden im Nachgang zu der Veranstaltung.
Die OECD wird die vielfältigen Ergebnisse des Workshops aufbereiten und im Rahmen ihrer Arbeiten auf dem Gebiet besserer Rechtsetzung konkretisieren. Ziel soll sein, die Auswirkungen guter Gesetzgebung, insbesondere was Kosten und Nutzen von Gesetzen angeht, im Hinblick auf Wachstum und Beschäftigung deutlich zu machen. Weitere Veranstaltungen zur Diskussion über gute regulatorische Praktiken in den OECD-Mitgliestaaten sind vorgesehen.
Hintergrundinformationen zu den Tätigkeiten der OECD auf diesem Gebiet, sowie zum Workshop finden Sie auf den Websiten
www.oecd.org/regreform und
www.bundesregierung.de/buerokratieabbau
Herausgeber
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstraße 84
10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0
Fax: 030 18 10 272-0
internetpost@bundesregierung.de
Am 11. und 12. Juni richteten das Bundeskanzleramt und der Nationale Normenkontrollrat einen Workshop der OECD aus. Über 70 Teilnehmer aus 22 Staaten diskutierten im Bundeskanzleramt über anderthalb Tage unter anderem darüber, wie die Auswirkungen gesetzlicher Regelungen messbar und damit transparent gemacht werden können.
Sowohl das OECD-Sekretariat als auch Staatsminister Eckart von Klaeden, Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, werteten den Workshop als vollen Erfolg: " Das große internationale Interesse zeigt uns, dass die Bundesregierung mit ihrem Ansatz in Sachen Bürokratieabbau auf dem richtigen Weg ist. Die Messung der gesamten Kosten, die Gesetze verursachen, ist auch aus Sicht vieler OECD-Mitgliedstaaten ein sehr wichtiges Instrument im Werkzeugkasten der besseren Rechtsetzung. Die Bundesregierung unterstützt die weiteren Ansätze der OECD auf diesem Gebiet", sagte Staatsminister von Klaeden im Nachgang zu der Veranstaltung.
Die OECD wird die vielfältigen Ergebnisse des Workshops aufbereiten und im Rahmen ihrer Arbeiten auf dem Gebiet besserer Rechtsetzung konkretisieren. Ziel soll sein, die Auswirkungen guter Gesetzgebung, insbesondere was Kosten und Nutzen von Gesetzen angeht, im Hinblick auf Wachstum und Beschäftigung deutlich zu machen. Weitere Veranstaltungen zur Diskussion über gute regulatorische Praktiken in den OECD-Mitgliestaaten sind vorgesehen.
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Das Volk übt die Staatsgewalt in Wahlen aus und hat auch das letzte Wort bei der Kontrolle der wichtigsten Einrichtungen des Staates, den fünf "Verfassungsorganen". Diese sind der Bundestag und der Bundesrat mit gesetzgebenden Aufgaben ("Legislative"), das Bundesverfassungsgericht zur höchsten Rechtsprechung ("Judikative") und schließlich der Bundespräsident und die Bundesregierung, die ausführende Aufgaben übernehmen ("Exekutive"). Die Bundesregierung steuert die politischen und staatlichen Geschäfte. Sie besteht aus dem Bundeskanzler sowie den Bundesministern. Zusammen bilden sie "das Kabinett".
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