Familienfreundliche Arbeitszeiten muessen per Gesetz geregelt werden

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 08.02.2011
Pressemitteilung vom: 08.02.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zu heute von Regierung und Wirtschaftsvertretern beratenen "Charta fuer familienfreundliche Arbeitszeiten" erklaert die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme: Wieder einmal reden Blinde ueber Farben. Die ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 08.02.2011] Familienfreundliche Arbeitszeiten muessen per Gesetz geregelt werden


Zu heute von Regierung und Wirtschaftsvertretern beratenen "Charta fuer familienfreundliche Arbeitszeiten" erklaert die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:

Wieder einmal reden Blinde ueber Farben. Die Regierung laedt mediengerecht zum Spitzentreffen ueber familiengerechte Arbeitszeiten, aber die Betroffenen sitzen nicht am Tisch. Keine einzige Mutter ist zugegen, um den Bedarf an familiengerechten Arbeitszeiten aus eigener Erfahrung darzustellen.

Statt medienwirksam unwirksame Chartas zu unterzeichnen, brauchen wir handfeste Rechtsansprueche fuer Familien. Die muss die Regierung per Gesetz schaffen, nicht durch unnuetze Selbstverpflichtungserklaerungen der Wirtschaftsvertreter.

- Wir brauchen einen neuen Rechtsanspruch auf voruebergehende Reduzierung der Arbeitszeit, der danach automatisch die fruehere Arbeitszeit garantiert. Ein entsprechender Passus liesse sich unkompliziert im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) einfuegen. Viele Eltern wissen genau, wie lange sie kuerzertreten wollen. In der Praxis ist es bislang aeusserst schwierig, anschliessend wieder einen Vollzeitarbeitsplatz zu bekommen.

- Wir brauchen eine schnellere Durchsetzungsmoeglichkeit fuer den seit 2001 bestehenden Anspruchs auf Teilzeitarbeit nach Paragraf acht TzBfG. Teilweise wird die derzeit komplizierte Ausgestaltung genutzt, um Arbeitnehmer mit kleinen Kindern aus den Betrieben zu draengen. Viele Arbeitnehmer muessen den Anspruch heute in langwierigen Verfahren einklagen. In dieser Zeit wissen sie nicht, wie sie ihre Kinder unterbringen oder pflegebeduerftige Angehoerige betreuen koennen. Allein deshalb muessen sie oft den Arbeitsplatz aufgeben.

- Drittens benoetigen wir neben dem allgemeinen Ausbau von Kindertageseinrichtungen eine finanzielle Foerderung von Schichtkindergaerten/-krippen und Kindergaerten/-krippen mit Samstagsoeffnung, um zum Beispiel Verkaeuferinnen und Schichtarbeiterinnen die Moeglichkeit zu geben, weiter zu arbeiten. Hier muss mit den Bundeslaendern auch ueber eine besondere finanzielle Foerderung solcher Einrichtungen geredet werden.


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