Bundesrat beschließt Gesetze zur Neuregelung der Organspende

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Gesundheit (BMG), 15.06.2012
Pressemitteilung vom: 15.06.2012 von der Firma Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aus Berlin

Kurzfassung: Berlin, 15. Juni 2012 Das "Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes" und das "Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz" haben heute den Bundesrat passiert. Um die Organspendebereitschaft zu erhöhen, haben ...

[Bundesministerium für Gesundheit (BMG) - 15.06.2012] Bundesrat beschließt Gesetze zur Neuregelung der Organspende


Berlin, 15. Juni 2012

Das "Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes" und das "Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz" haben heute den Bundesrat passiert.

Um die Organspendebereitschaft zu erhöhen, haben sich alle im Deutschen
Bundestag vertretenen Fraktionen im März 2012 auf einen Gruppenantrag zur Organspende geeinigt, das "Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz". Durch die Entscheidungslösung werden jeder Bürger und jede Bürgerin regelmäßig in die Lage versetzt, sich mit der Frage der eigenen Spendebereitschaft ernsthaft zu befassen und ggf. eine Erklärung auch zu dokumentieren. Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des vierten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

Mit dem "Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes" werden
EU-rechtliche Vorgaben umgesetzt. Damit werden in Europa einheitliche und klare gesetzlich festgelegte Standards für die Qualität und Sicherheit der Organtransplantation hergestellt. Neben den hohen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen geht es vor allem um verbesserte Abläufe und Strukturen in den Krankenhäusern. Entnahmekrankenhäuser werden verpflichtet, Transplantationsbeauftragte zu bestellen. Diese haben die Aufgabe, den Gesamtprozess der Organspende zu koordinieren. Zudem wird mit dem Gesetz die Absicherung von Lebendspendern entscheidend verbessert und umfassend geregelt. Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.


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