Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestages: Bewerbung bis zum 1. Juli 2012

  • Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 18.06.2012
Pressemitteilung vom: 18.06.2012 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin

Kurzfassung: Auch im Jahr 2012 wird der Deutsche Bundestag einen Wissenschaftspreis verleihen. Er würdigt hervorragende wissenschaftliche Arbeiten der jüngsten Zeit, die zur Beschäftigung mit den Fragen des Parlamentarismus anregen und zu einem vertieften ...

[Deutscher Bundestag - 18.06.2012] Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestages: Bewerbung bis zum 1. Juli 2012


Auch im Jahr 2012 wird der Deutsche Bundestag einen Wissenschaftspreis verleihen. Er würdigt hervorragende wissenschaftliche Arbeiten der jüngsten Zeit, die zur Beschäftigung mit den Fragen des Parlamentarismus anregen und zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Praxis bei­tragen. Der Preis, vom Parlament 1989 aus Anlass seines 40jährigen Bestehens begründet, wird seit 1997 im zweijährigen Turnus verliehen. Er ist mit 10.000 Euro dotiert.

Für eine Bewerbung gelten folgende Regelungen:

Wissenschaftliche Studien können sowohl vom Autor selbst als auch durch Dritte vorgeschlagen werden. Die Werke müssen in dreifacher Ausfertigung und nach Abschluss der gegebenenfalls vorangegangenen akademischen Verfahren eingereicht werden. Der Bewerbung ist ein Lebenslauf beizufügen. Berücksichtigt werden nur bereits publizierte Arbeiten, die seit dem 1. Juli 2010 erschienen sind.

Die Preisträger werden durch eine Fachjury aus Wissenschaftlern unterschiedlicher Provenienz ausgewählt.

Die Bewerbungsfrist endet am 1. Juli 2012.

Rückfragen und Bewerbungen sind an die folgende Adresse zu richten:

Deutscher Bundestag
Fachbereich WD 1
Wissenschaftspreis
Platz der Republik 1
11011 Berlin

E-Mail: vorzimmer.wd1@bundestag.de
Tel.: 030 227 37410
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Deutscher Bundestag
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
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Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.

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