DJV: Leistungsschutzrecht völlig unzureichend

  • Pressemitteilung der Firma Deutscher Journalisten-Verband (DJV), 18.06.2012
Pressemitteilung vom: 18.06.2012 von der Firma Deutscher Journalisten-Verband (DJV) aus Berlin

Kurzfassung: Berlin, 18.06.2012 - Der Deutsche Journalisten-Verband lehnt den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage in der vorliegenden Form ab - es gibt erheblichen Nachbesserungsbedarf. Wer kleinste Teile ...

[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 18.06.2012] DJV: Leistungsschutzrecht völlig unzureichend


Berlin, 18.06.2012 - Der Deutsche Journalisten-Verband lehnt den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage in der vorliegenden Form ab - es gibt erheblichen Nachbesserungsbedarf. Wer kleinste Teile von Presseartikeln schützen wolle, aber gleichzeitig behaupte, das Zitatrecht werde nicht tangiert, übersehe vollständig, dass das eine das andere ausschließe. Darauf wies der DJV-Gesamtvorstand in seiner heutigen Sitzung in Kassel hin. Eine Gefährdung der Pressefreiheit werde der DJV nicht unterstützen. "Der vorgelegte Gesetzesentwurf sei nicht einmal geeignet, die von den Verlagen mit dem Leistungsschutzrecht angestrebten Ziele zu erreichen, ohne die journalistische Arbeit in den eigenen Häusern zu behindern", erläutert der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. Angesichts der insoweit bestehenden gravierenden Mängel mahne der DJV deutliche Nachbesserungen an. Diese seien auch im Hinblick auf weitere Punkte notwendig.

Zwar begrüße der DJV, dass der Gesetzentwurf wie vom DJV gefordert einen Beteiligungsanspruch des Urhebers an der Verwertung des Leistungsschutzrechts vorsehe. Der geplante Vergütungsanspruch für Journalisten sei insoweit der richtige Weg, allerdings müsse klar die hälftige Teilung der Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht gesetzlich festgelegt werden. "Journalistinnen und Journalisten sind nicht das überflüssige Reserverad des Medienbetriebs, sondern sein Motor!", stellt DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken klar. Er erläutert: "Mit dem juristischen Terminus 'angemessene Vergütung' haben die Journalisten bisher nicht die beste Erfahrung gemacht, was nicht zuletzt an den Verlagen liegt." Der DJV hält es zudem für nötig, die Wahrnehmung dieses Anspruchs den zuständigen Verwertungsgesellschaften zu übertragen. Der DJV bekräftigte schließlich seine Position, dass er ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger nur mittragen werde, wenn sichergestellt ist, dass die Urheberrechte der Journalisten nicht beschädigt werden. Auch das sei in diesem Entwurf noch nicht gelungen.


Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Saskia Brauer
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de

Über Deutscher Journalisten-Verband (DJV):
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), 1949 gegründet, vertritt die berufs- und medienpolitischen Ziele und Forderungen der hauptberuflichen Journalistinnen und Journalisten aller Medien. Er ist politisch wie finanziell unabhängig und handelt ohne sachfremde Rücksichtnahmen. Der DJV achtet und fördert die publizistische Unabhängigkeit seiner Mitglieder.
In seiner Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband befindet er sich auf deutlichem Erfolgskurs. Die Entwicklung der Mitgliedszahlen belegt dies: Allein in den letzten zehn Jahren wuchs die Zahl der Mitglieder von 16.592 (12/88) auf 36.150 (5/00). Dies ist nicht zuletzt auf das umfangreiche Leistungspaket des DJV zurückzuführen:
Tarife:
Der DJV schließt als Tarifpartei seit 1950 in allen Medien Tarifverträge und überwacht deren Einhaltung.
Rechtsschutz:
Der DJV und seine Landesverbände beraten in beruflichen Konfliktfällen und bieten freien wie angestellten Journalistinnen und Journalisten Rechtsschutz, vor allem bei arbeits-, steuer- oder urheberrechtlichen Angelegenheiten.
Beratung:
Der DJV berät und informiert seine Mitglieder beim Abschluss von (Arbeits-)Verträgen, in Ausbildungs- und in Steuerfragen.

Firmenkontakt:
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Saskia Brauer
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de

Die Pressemeldung "DJV: Leistungsschutzrecht völlig unzureichend" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "DJV: Leistungsschutzrecht völlig unzureichend" ist Deutscher Journalisten-Verband (DJV).