Urteil: Schadenersatz für Immobilienfondsanleger

Urteil: Schadenersatz für Immobilienfondsanleger
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Das Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-12 O 81/11) und das Landgericht Berlin (Az. 27 O 627/11) haben am 10.05.2012 entschieden, dass Bankberater ihren Kunden ohne entsprechende Risikoaufklärung keinen offenen Immobilienfonds verkaufen dürfen. Dies gelte dann, wenn der Anleger im Beratungsgespräch seinem Bankberater ausdrücklich sage, er wolle eine sichere Anlage, bei der das Anlagekapital zu jeder Zeit verfügbar sei. ... weiter lesen Quelle
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