Verkehrsrechtsschutz: Schutz auch für Fußgänger und Car-Sharer

  • Pressemitteilung der Firma Stiftung Warentest, 19.06.2012
Pressemitteilung vom: 19.06.2012 von der Firma Stiftung Warentest aus Berlin

Kurzfassung: In einer Verkehrsrechtsschutzversicherung steckt mehr drin als man denkt: Viele Policen bieten weit mehr als Rechtsschutz nach Autounfällen. Sie helfen auch bei Streit nach einem Autokauf oder nach Unfällen von Fußgängern und Radlern. Finanztest ...

[Stiftung Warentest - 19.06.2012] Verkehrsrechtsschutz: Schutz auch für Fußgänger und Car-Sharer


In einer Verkehrsrechtsschutzversicherung steckt mehr drin als man denkt: Viele Policen bieten weit mehr als Rechtsschutz nach Autounfällen. Sie helfen auch bei Streit nach einem Autokauf oder nach Unfällen von Fußgängern und Radlern. Finanztest hat für die aktuelle Juli-Ausgabe 90 Tarife von 31 Anbietern geprüft und nennt die empfehlenswerten.

Verkehrsrechtsschutz ist eine sinnvolle Versicherung. Er bietet Schutz bei künftigem Rechtsstreit rund ums Auto oder nach Unfällen, aber auch wenn es Probleme nach dem Autokauf und mit der Werkstatt gibt. Die eigene Kfz-Versicherung springt hier nicht ein. Sie kommt für Schäden auf, die man selbst verursacht hat. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung versichert auch Fußgänger und Radler. Vor allem Vielfahrer sind mit der Versicherung gut beraten.

Versicherer bieten Verkehrsrechtsschutz in verschiedenen Formen an, zum Beispiel als Rechtsschutz für die ganze Familie oder als Fahrer-Rechtsschutz, für Personen ohne eigenes Fahrzeug. Die Tarife unterscheiden sich vor allem darin, wer alles mitversichert ist. Den größten Rundum-Schutz für relativ wenig Geld bietet der Verkehrsrechtsschutz für Familien.

Der Jahresbeitrag kostet 65 bis 160 Euro ohne Selbstbehalt je nachdem, wie viele Fahrzeuge mitversichert sind. Besonders günstig ist die BGV Badische für Singles, die Alte Leipziger für Familien mit einem Fahrzeug und die Örag für Familien mit mehreren Fahrzeugen. Finanztest empfiehlt Tarife ohne Selbstbehalt, denn der Preisnachteil gegenüber den Tarifen mit Selbstbehalt ist sehr gering.

Der ausführliche Bericht ist in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/thema/rechtsschutzversicherung veröffentlicht.


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