Tag des Flüchtlings: DRK fordert Anpassung von Hilfen für Asylsuchende
- Pressemitteilung der Firma Deutsches Rotes Kreuz (DRK), 19.06.2012
Pressemitteilung vom: 19.06.2012 von der Firma Deutsches Rotes Kreuz (DRK) aus Berlin
Kurzfassung: Berlin, 19. Juni 2012 41/12 Zum morgigen Internationalen Tag des Flüchtlings fordert das Deutsche Rote Kreuz die Anpassung und Neuberechnung von materiellen Hilfen für Asylsuchende in Deutschland. Seit vielen Jahren verhindert die anhaltende ...
[Deutsches Rotes Kreuz (DRK) - 19.06.2012] Tag des Flüchtlings: DRK fordert Anpassung von Hilfen für Asylsuchende
Berlin, 19. Juni 2012 41/12 Zum morgigen Internationalen Tag des Flüchtlings fordert das Deutsche Rote Kreuz die Anpassung und Neuberechnung von materiellen Hilfen für Asylsuchende in Deutschland. Seit vielen Jahren verhindert die anhaltende Diskussion über Regelsätze nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGBII) eine Festlegung darüber, was Asylsuchenden nach dem Gesetz zusteht. Wachsende Lücken in der Versorgung sind die Folge.
So wurden die seit 1993 geltenden Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) – damals noch in D-Mark benannt – noch nie an die Preisentwicklung der vergangenen Jahre angepasst. Allein dies führte dazu, dass Asylsuchende monatlich mit einem Betrag auskommen müssen, der ca. 30-40% unter dem regulären Sozialhilfesatz liegt.
Die gesundheitliche Versorgung ist immer noch allein auf die akute Behandlung von Schmerzen beschränkt. Vielerorts werden die Leistungen in Form von Sachleistungen, etwa über Warengutscheine, gewährt. Davon sind besonders verletzliche Personengruppen wie Kinder, Ältere, behinderte und traumatisierte Menschen betroffen.
Dem Grundgesetz nach besitzt jeder Mensch ein Grundrecht auf Wahrung der Menschenwürde und Sicherung eines Existenzminimums - unabhängig von seiner Herkunft und seines Aufenthaltsstatus. "Dabei geht es nicht nur um das physische Überleben, sondern auch um ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben in Deutschland", so DRK-Präsident Dr. Rudolf Seiters. Eine Anpassung und Neuberechnung konkreter materieller Hilfen sei überfällig: "Der Gesetzgeber ist verpflichtet, das Grundrecht auf Existenzsicherung laufend zu konkretisieren und zu aktualisieren", so Seiters weiter.
In Deutschland leben rund 62.000 Asylsuchende. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt morgen die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Seit 2009 spricht sich das DRK dafür aus, das Asylbewerberleistungsgesetz und vor allem das dort verankerte Sachleistungsprinzip, abzuschaffen und Asylsuchenden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bzw. XII zu gewähren.
Ansprechpartner
DRK-Pressestelle
Dr. Dieter Schütz
Tel. 030 85404 158
schuetz@drk.de
Fredrik Barkenhammar
Tel. 030-85404 155
barkenhf@drk.de
Stephanie Krone
Tel. 030 85404 161
krones@drk.de
Weitere Presseinformationen finden Sie unter http://www.drk.de/presseinfo
Hier geht es zur DRK-Homepage
http://www.drk.de
Berlin, 19. Juni 2012 41/12 Zum morgigen Internationalen Tag des Flüchtlings fordert das Deutsche Rote Kreuz die Anpassung und Neuberechnung von materiellen Hilfen für Asylsuchende in Deutschland. Seit vielen Jahren verhindert die anhaltende Diskussion über Regelsätze nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGBII) eine Festlegung darüber, was Asylsuchenden nach dem Gesetz zusteht. Wachsende Lücken in der Versorgung sind die Folge.
So wurden die seit 1993 geltenden Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) – damals noch in D-Mark benannt – noch nie an die Preisentwicklung der vergangenen Jahre angepasst. Allein dies führte dazu, dass Asylsuchende monatlich mit einem Betrag auskommen müssen, der ca. 30-40% unter dem regulären Sozialhilfesatz liegt.
Die gesundheitliche Versorgung ist immer noch allein auf die akute Behandlung von Schmerzen beschränkt. Vielerorts werden die Leistungen in Form von Sachleistungen, etwa über Warengutscheine, gewährt. Davon sind besonders verletzliche Personengruppen wie Kinder, Ältere, behinderte und traumatisierte Menschen betroffen.
Dem Grundgesetz nach besitzt jeder Mensch ein Grundrecht auf Wahrung der Menschenwürde und Sicherung eines Existenzminimums - unabhängig von seiner Herkunft und seines Aufenthaltsstatus. "Dabei geht es nicht nur um das physische Überleben, sondern auch um ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben in Deutschland", so DRK-Präsident Dr. Rudolf Seiters. Eine Anpassung und Neuberechnung konkreter materieller Hilfen sei überfällig: "Der Gesetzgeber ist verpflichtet, das Grundrecht auf Existenzsicherung laufend zu konkretisieren und zu aktualisieren", so Seiters weiter.
In Deutschland leben rund 62.000 Asylsuchende. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt morgen die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Seit 2009 spricht sich das DRK dafür aus, das Asylbewerberleistungsgesetz und vor allem das dort verankerte Sachleistungsprinzip, abzuschaffen und Asylsuchenden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bzw. XII zu gewähren.
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Über Deutsches Rotes Kreuz (DRK):
Das Deutsche Rote Kreuz ist Teil der weltweiten Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, die 1863 vom Schweizer Henry Dunant in Genf gegründet wurde. Unter dem Dachverband der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften schließen sich 178 Gesellschaften mit insgesamt 125 Millionen Mitgliedern zusammen.
Dem Deutschen Roten Kreuz gehören derzeit rund 4,7 Millionen Mitglieder an, davon unterstützen rund 4,3 Millionen uns durch regelmäßige Beitragszahlungen als Fördermitglieder. Weitere drei Millionen Bürger unterstützen uns durch regelmäßige Spenden bei Sammlungen und Spendenaufrufen.
Im Durchschnitt erhalten wir jährlich knapp 40 Millionen Euro an Spendengeldern.
Das DRK als nationale Rotkreuzgesellschaft und Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege bekennt sich zu den sieben Rotkreuzgrundsätzen: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität.
Als Wohlfahrtsverband und Hilfsorganisation nimmt das Deutsche Rote Kreuz umfangreiche nationale und internationale Aufgaben wahr. So arbeiten wir beispielsweise in der Altenpflege und Ersten Hilfe, im Rettungsdienst und in der Obdachlosenhilfe genauso engagiert wie in der Auslandshilfe. Für das DRK arbeiten unzählige Freiwillige Helfer im Katastrophenschutz und in der langfristigen Entwicklungszusammenarbeit. Mit jährlich etwa 50 Millionen Euro hilft das Deutsche Rote Kreuz weltweit Menschen in Not.
Firmenkontakt:
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Im Durchschnitt erhalten wir jährlich knapp 40 Millionen Euro an Spendengeldern.
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