WestLB - Einigung ist ein fairer Interessenausgleich

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium der Finanzen (BMF), 19.06.2012
Pressemitteilung vom: 19.06.2012 von der Firma Bundesministerium der Finanzen (BMF) aus Berlin

Kurzfassung: Die WestLB, ihre Anteilseigner, die Erste Abwicklungsanstalt und die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung haben sich gestern über letzte offene Grundsatzfragen verständigt. Die Bundesregierung begrüßt die Einigung. Dazu erklärt der ...

[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 19.06.2012] WestLB - Einigung ist ein fairer Interessenausgleich


Die WestLB, ihre Anteilseigner, die Erste Abwicklungsanstalt und die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung haben sich gestern über letzte offene Grundsatzfragen verständigt. Die Bundesregierung begrüßt die Einigung.

Dazu erklärt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesfinanzministerium Steffen Kampeter: "Die gefundene Einigung stellt einen fairen Interessenausgleich dar und ist gleichzeitig ein substantieller Beitrag zur notwendigen Konsolidierung der Landesbanken. Damit ist der Weg frei für die beschlossene Umstrukturierung der WestLB."

Die Bundesregierung dankt allen Beteiligten, insbesondere der EU-Kommission, für die kooperative Begleitung des schwierigen Umstrukturierungsprozesses.

Mit dem Abschluss der Verhandlungen wird die im Juni 2011 getroffene Eckpunktevereinbarung zur Restrukturierung der WestLB umgesetzt. Die Vereinbarung war Grundlage für die beihilferechtliche Genehmigung der EUKommission.


Referat für Bürgerangelegenheiten
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
E-Mail: buergerreferat@bmf.bund.de
Web: www.bundesfinanzministerium.de

Über Bundesministerium der Finanzen (BMF):
Kernaufgabe des Bundesministers der Finanzen ist die Gestaltung der Finanzpolitik und die Grundausrichtung der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Ihm kommt damit eine zent­rale Steuerungsfunktion innerhalb der Bundesregierung zu. Im Rahmen der vom Bundes­kanzler vorgegebenen politischen Richtlinien koordiniert der Bundesfinanzminister die Haus­haltsvoranschläge der einzelnen Ministerien und entwirft so den jährlichen Bundeshaushalt. Dabei verfügt der Minister über ein Widerspruchsrecht bei allen finanzpolitischen Entschei­dungen der Regierung. So bündelt das Bundesfinanzministerium die finanziellen Belange der Regierung im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik.

Im Rahmen der Steuerpolitik sichert die Bundesregierung die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates. Dabei muss gewährleistet sein, dass Leistungsanreize und Leistungswille der Bürger und Unternehmen nicht beeinträchtigt werden. Zudem muss die Steuerpolitik die Sicherung der ökologischen Grundlagen unseres Gemeinwesens unterstützen.

Im Zuge des europäischen Integrations- (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion) und des weltweiten Globalisierungsprozesses gewinnt die europäische und internationale Wirtschafts- und Währungspolitik als zusätzlicher Aufgabenschwerpunkt zunehmend an Bedeutung.

Darüber hinaus ist das Bundesministerium der Finanzen auch zuständig für die deutschen Postwertzeichen, die Regelung der Kriegsfolgelasten, das Bundesvermögen und den Zoll.

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