Rechte der Flüchtlinge schützen
- Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 19.06.2012
Pressemitteilung vom: 19.06.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin
Kurzfassung: Anlässlich des 12. Berliner Symposiums zum Flüchtlingsschutz und des Welttags des Flüchtlings am 20.6. erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion im Europaausschuss Kerstin Griese: Der Schutz von Flüchtlingen und die ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 19.06.2012] Rechte der Flüchtlinge schützen
Anlässlich des 12. Berliner Symposiums zum Flüchtlingsschutz und des Welttags des Flüchtlings am 20.6. erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion im Europaausschuss Kerstin Griese:
Der Schutz von Flüchtlingen und die gleichmäßige Verteilung in den Staaten der EU sind wichtige Prinzipien für eine humane Flüchtlings- und Asylpolitik.
Bei den Verhandlungen über die Dublin-Verordnung der Europäischen Union hat sich die Bundesregierung dagegen nicht für die Flüchtlinge eingesetzt. Stattdessen hat sie sich dafür eingesetzt, dass die Staaten der Europäischen Union weiterhin minderjährige Flüchtlingskinder inhaftieren dürfen. Sie hat sich auch gegen einen Aussetzungsmechanismus ausgesprochen, der dafür sorgen sollte, dass Flüchtlinge nicht in Staaten der Europäischen Union abgeschoben werden, die mit dem Flüchtlingsandrang überfordert sind.
Zum Beispiel sind die Verhältnisse in den griechischen Flüchtlingslagern derzeit unmenschlich. Der griechische Staat ist angesichts seiner finanziellen Lage mit den tausenden aus der Türkei kommenden Flüchtlingen überfordert. Es bedurfte erst eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes, damit Flüchtlinge nicht länger nach Griechenland abgeschoben wurden. In Ungarn werden Flüchtlinge, die im Rahmen der Dublin-Verordnung nach Ungarn abgeschoben werden, regelmäßig inhaftiert. Fundamentale Menschenrechte wie das Asylrecht werden den Flüchtlingen in Ungarn und auch in der Slowakei verwehrt.
Die Bundesregierung muss sich in der Europäischen Union dafür einsetzen, dass die Rechte der Flüchtlinge gewahrt bleiben. Jeder Flüchtling muss Zugang zum Asylverfahren des Gastlandes haben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass Bootsflüchtlinge nicht einfach an die afrikanische Küste zurück gebracht werden dürfen, ohne dass sie einen Antrag auf Asyl stellen können. Die Europäische Union braucht ein Asylsystem, das die Rechte der Flüchtlinge schützt und für eine gerechte Verantwortungsteilung zwischen den Staaten der Europäischen Union sorgt. Um diese Ziele zu erreichen hätte es einer umfassenden Überarbeitung der Dublin-Verordnung bedurft. Leider hat die Bundesregierung diesen Handlungsbedarf ignoriert
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Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Anlässlich des 12. Berliner Symposiums zum Flüchtlingsschutz und des Welttags des Flüchtlings am 20.6. erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion im Europaausschuss Kerstin Griese:
Der Schutz von Flüchtlingen und die gleichmäßige Verteilung in den Staaten der EU sind wichtige Prinzipien für eine humane Flüchtlings- und Asylpolitik.
Bei den Verhandlungen über die Dublin-Verordnung der Europäischen Union hat sich die Bundesregierung dagegen nicht für die Flüchtlinge eingesetzt. Stattdessen hat sie sich dafür eingesetzt, dass die Staaten der Europäischen Union weiterhin minderjährige Flüchtlingskinder inhaftieren dürfen. Sie hat sich auch gegen einen Aussetzungsmechanismus ausgesprochen, der dafür sorgen sollte, dass Flüchtlinge nicht in Staaten der Europäischen Union abgeschoben werden, die mit dem Flüchtlingsandrang überfordert sind.
Zum Beispiel sind die Verhältnisse in den griechischen Flüchtlingslagern derzeit unmenschlich. Der griechische Staat ist angesichts seiner finanziellen Lage mit den tausenden aus der Türkei kommenden Flüchtlingen überfordert. Es bedurfte erst eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes, damit Flüchtlinge nicht länger nach Griechenland abgeschoben wurden. In Ungarn werden Flüchtlinge, die im Rahmen der Dublin-Verordnung nach Ungarn abgeschoben werden, regelmäßig inhaftiert. Fundamentale Menschenrechte wie das Asylrecht werden den Flüchtlingen in Ungarn und auch in der Slowakei verwehrt.
Die Bundesregierung muss sich in der Europäischen Union dafür einsetzen, dass die Rechte der Flüchtlinge gewahrt bleiben. Jeder Flüchtling muss Zugang zum Asylverfahren des Gastlandes haben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass Bootsflüchtlinge nicht einfach an die afrikanische Küste zurück gebracht werden dürfen, ohne dass sie einen Antrag auf Asyl stellen können. Die Europäische Union braucht ein Asylsystem, das die Rechte der Flüchtlinge schützt und für eine gerechte Verantwortungsteilung zwischen den Staaten der Europäischen Union sorgt. Um diese Ziele zu erreichen hätte es einer umfassenden Überarbeitung der Dublin-Verordnung bedurft. Leider hat die Bundesregierung diesen Handlungsbedarf ignoriert
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Über SPD-Bundestagsfraktion:
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 222 Abgeordneten zusammen.
Alle Abgeordneten, die im September 2005 gewählt wurden und der SPD angehören, bilden die SPD-Bundestagsfraktion.
In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.
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In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.
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