Keine Verzögerung für ESM und Fiskalpakt
- Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 19.06.2012
Pressemitteilung vom: 19.06.2012 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin
Kurzfassung: Urteil des Bundesverfassungsgerichts Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag über die Unterrichtungsrechte des Bundestags durch die Bundesregierung in Angelegenheiten der Europäischen Union gemäß Artikel 23 Grundgesetz ...
[CDU/CSU-Fraktion - 19.06.2012] Keine Verzögerung für ESM und Fiskalpakt
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag über die Unterrichtungsrechte des Bundestags durch die Bundesregierung in Angelegenheiten der Europäischen Union gemäß Artikel 23 Grundgesetz (Organstreit "ESM/Euro-Plus-Pakt") entschieden. Dazu erklärt der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Grosse-Brömer:
"Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist von grundlegender Bedeutung für die Arbeit des Deutschen Bundestags in Angelegenheiten der Europäischen Union. Es gilt nun, das Urteil umfassend zu prüfen und die richtigen Schlüsse zu ziehen. Wir sehen aber mit Beruhigung, dass das Urteil nach Ansicht des Gerichts keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Beschlüsse zur Euro-Rettung hat. Konkrete Auswirkungen auf die laufenden parlamentarischen Verfahren zum ESM und zum Fiskalvertrag sehen wir derzeit auch nicht. Gründe für eine Verzögerung bei der Ratifizierung gibt es daher nicht.
Mit seinem Urteil stärkt das Gericht erneut die Rechte des Deutschen Bundestags in Angelegenheiten der Europäischen Union. Hierauf hatte insbesondere die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen zu den Begleitgesetzen zu ESM und Fiskalpakt besonderen Wert gelegt. Wir haben uns immer – auch gemeinsam mit der Opposition – stark gemacht für eine umfassende Beteiligung des Bundestages. Spätestens seit der Begleitgesetzgebung zum Rettungsschirm EFSF haben wir sehr große Fortschritte bei der Parlamentsbeteiligung zu verzeichnen.
Das spiegelt sich auch in den vorliegenden Gesetzentwürfen zur Parlamentsbeteiligung bei ESM und Fiskalpakt wieder. Die Bundesregierung muss durch umfassende und frühzeitige Informationen die Mitwirkung des Parlaments gewährleisten. Gleichzeitig hat das Gericht die Grenzen der Gewaltenteilung ausdrücklich betont. Die Regierung muss nach außen handlungsfähig bleiben. Diese Grundsätze haben wir unseren Verhandlungen zugrunde gelegt und in die zu verabschiedenden Entwürfe aufgenommen. Für den Augenblick gilt daher: Schnellschüsse sind nicht geboten."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag über die Unterrichtungsrechte des Bundestags durch die Bundesregierung in Angelegenheiten der Europäischen Union gemäß Artikel 23 Grundgesetz (Organstreit "ESM/Euro-Plus-Pakt") entschieden. Dazu erklärt der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Grosse-Brömer:
"Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist von grundlegender Bedeutung für die Arbeit des Deutschen Bundestags in Angelegenheiten der Europäischen Union. Es gilt nun, das Urteil umfassend zu prüfen und die richtigen Schlüsse zu ziehen. Wir sehen aber mit Beruhigung, dass das Urteil nach Ansicht des Gerichts keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Beschlüsse zur Euro-Rettung hat. Konkrete Auswirkungen auf die laufenden parlamentarischen Verfahren zum ESM und zum Fiskalvertrag sehen wir derzeit auch nicht. Gründe für eine Verzögerung bei der Ratifizierung gibt es daher nicht.
Mit seinem Urteil stärkt das Gericht erneut die Rechte des Deutschen Bundestags in Angelegenheiten der Europäischen Union. Hierauf hatte insbesondere die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen zu den Begleitgesetzen zu ESM und Fiskalpakt besonderen Wert gelegt. Wir haben uns immer – auch gemeinsam mit der Opposition – stark gemacht für eine umfassende Beteiligung des Bundestages. Spätestens seit der Begleitgesetzgebung zum Rettungsschirm EFSF haben wir sehr große Fortschritte bei der Parlamentsbeteiligung zu verzeichnen.
Das spiegelt sich auch in den vorliegenden Gesetzentwürfen zur Parlamentsbeteiligung bei ESM und Fiskalpakt wieder. Die Bundesregierung muss durch umfassende und frühzeitige Informationen die Mitwirkung des Parlaments gewährleisten. Gleichzeitig hat das Gericht die Grenzen der Gewaltenteilung ausdrücklich betont. Die Regierung muss nach außen handlungsfähig bleiben. Diese Grundsätze haben wir unseren Verhandlungen zugrunde gelegt und in die zu verabschiedenden Entwürfe aufgenommen. Für den Augenblick gilt daher: Schnellschüsse sind nicht geboten."
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Über CDU/CSU-Fraktion:
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Die Christlich Demokratische Union Deutschlands ist die Volkspartei der Mitte. Wir wenden uns an Menschen aus allen Schichten und Gruppen unseres Landes.
Grundlage unserer Politik ist das christliche Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott. Unsere Grundwerte Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit sind daraus abgeleitet. Die CDU ist für jeden offen, der die Würde und Freiheit aller Menschen und die daraus abgeleiteten Grundüberzeugungen unserer Politik bejaht.
Die CDU Deutschlands steht für die freiheitliche und rechtsstaatliche Demokratie, für die Soziale und Ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung Deutschlands in die westliche Werte- und Verteidigungsgemeinschaft, für die Einheit der Nation und die Einigung Europas.
Ein menschlicher, an christlichen Werten ausgerichteter Kurs: Das sind Kompaß und Richtmaß unserer Politik. Auf dieser Grundlage treten wir an, unser Gemeinwesen in der sich verändernden Welt weiterzuentwickeln. Wir werden diesen Weg mit Mut und Tatkraft gehen, um unseren Kindern und Enkeln für ihre Zukunft im 21. Jahrhundert alle Chancen zu geben.
CSU
Wurzeln und Auftrag der CSU-Landesgruppe sind eng verknüpft mit der deutschen und bayerischen Parteiengeschichte.
Die CSU-Landesgruppe ist als Zusammenschluss der Abgeordneten der CSU im Deutschen Bundestag institutionelle Basis und Kraftzentrum des bundespolitischen Gestaltungsanspruchs, der sich zu keiner Zeit ausschließlich auf die Durchsetzung bayerischer Interessen im Bund bezog, sondern immer Politik für ganz Deutschland bedeutete. Von Anfang an haben daher Mitglieder der CSU-Landesgruppe in unionsgeführten Bundeskabinetten Regierungsverantwortung übernommen.
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